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Aufgrund des russischen Angriffskrieges auf die Ukraine fördert das DPJW bis auf weiteres keine trilateralen Projekte mit Russland und Belarus.
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Trilaterale Zusammenarbeit mit Ländern der Östlichen Partnerschaft (Armenien, Aserbaidschan, Belarus, Georgien, Moldau und Ukraine) oder Russland ist dem DPJW seit seiner Gründung ein wichtiges Anliegen. Insbesondere deutsch-polnische Jugendbegegnungen mit den östlichen Nachbarländern Polens erfreuen sich einer großen Beliebtheit. Seit mittlerweile sieben Jahren hat das DPJW die Möglichkeit, dank der Unterstützung des Auswärtigen Amtes im Rahmen des Programms „Ausbau der Zusammenarbeit mit den Zivilgesellschaften in Ländern der Östlichen Partnerschaft und Russland“, solche Projekte besser zu fördern, als dies im Regelfall geschieht.
Diese Begegnungen werden mit erhöhten Festbeträgen des DPJW bezuschusst (s. Tabelle in der rechten Spalte). Es ist auch eine Förderung von trilateralen Projekten im Drittland möglich.
WICHTIG!
Antragstellung und Abrechnung ist nur über das OASE-Portal möglich!
Bei Projekten in Deutschland sollen Anträge des Gastgebers (auch auf eine Förderung der Reisekosten des Partners aus dem Drittland) direkt an das DPJW gerichtet werden. Für die voraussichtlichen Reisekosten der Teilnehmenden aus einem Land der Östlichen Partnerschaft reichen Sie bitte eine Kostenaufstellung ein. Gefördert werden die angemessenen und nachweisbaren Kosten vom Wohn- bis zum Programmort (Transport, Versicherung, ggf. Visagebühren) der Teilnehmenden. Dies sind bis zu 250 Euro pro Person für Teilnehmende aus der Ukraine, Belarus und dem Kaliningrader Gebiet sowie bis zu 350 Euro pro Person für Teilnehmende aus Armenien, Aserbaidschan, Georgien, Moldau (je nach Entfernung auch aus der Ostukraine oder Russland).
Im Falle der Reisekosten von Teilnehmenden aus Polen sowie der Programmkosten aller Teilnehmenden gelten erhöhte Festbeträge für besondere DPJW-Förderprogramme (s. Tabelle in der rechten Spalte).
Im Falle der Bezuschussung der Reisekosten von Teilnehmenden aus einem Drittland nach Polen gelten folgende Festbeträge: bis zu 800 Zloty pro Person für Teilnehmende aus der Ukraine, Belarus und Russland (Kaliningrader Gebiet) und bis zu 1 200 Zloty pro Person für Teilnehmende aus Armenien, Aserbaidschan, Georgien, Moldau (je nach Entfernung auch aus der Ostukraine oder Russland). Gefördert werden die angemessenen und nachweisbaren Kosten vom Wohn- bis zum Programmort (Transport, Reiseversicherung, ggf. Visagebühren) der Teilnehmenden. Reichen Sie bitte eine Kalkulation der voraussichtlichen Kosten für die Reise aus dem Drittland ein.
Reisekosten der Teilnehmenden aus Deutschland sowie Programmkosten aller Teilnehmenden werden mit erhöhten Festbeträgen für besondere DPJW-Förderprogramme bezuschusst (s. Tabelle in der rechten Spalte).
Antragsteller ist in diesem Falle der Projektpartner aus Deutschland. Bei den Programmkosten gelten die polnischen Festbeträge der DPJW-Richtlinien, umgerechnet in Euro (s. Tabelle in der rechten Spalte).
Der Zuschuss zu den Reisekosten für die deutsche Gruppe in die Drittländer kann je nach Entfernung bis zu 250 oder bis zu 350 Euro pro Person betragen (analog zu der Bezuschussung von Reisekosten aus den Drittländern nach Deutschland, siehe oben).
Der Zuschuss zu den Reisekosten für die polnische Gruppe in die Drittländer kann je nach Entfernung bis zu 800 oder bis zu 1200 Zloty pro Person betragen (analog zu der Bezuschussung von Reisekosten aus den Drittländern nach Deutschland, siehe oben).
Festbeträge für solche Projekte sind in der Tabelle in der rechten Spalte zu finden. Bei den Programmkosten der Gruppe aus dem Drittland gelten die polnischen Festbeträge der DPJW-Richtlinien, umgerechnet in Euro. In dem Fall fungiert der deutsche Partner als Gastgeber. Er beantragt einen Programmkostenzuschuss und ggf. eine weitere Förderung auch in Namen des Projektpartners aus dem Drittland und richtet seinen Antrag direkt an das DPJW. Allgemeine Kriterien für solche Projekte finden Sie unter „Online- und hybride Projekte“.
Begleitend zum Förderprogramm bietet das DPJW eine Reihe von weiteren Angeboten zur Unterstützung der trilateralen Zusammenarbeit mit den ÖPR-Ländern oder mit Russland:
- das Portal TRIYOU zur Vernetzung, gemeinsamer Projektplanung und Projektbewerbung für trilateralen Jugendbegegnungen (insbesondere mit der Ukraine),
- das jährliche Forum bzw. Seminar für den trilateralen Austausch mit der Ukraine,
- den trilateralen Sprachführer mit Ukrainisch und Russisch (in Planung Belarussisch) und andere Publikationen.
Bitte beachten Sie die im 2023 gültigen DPJW-Fördersätze für trilaterale Jugendbegegnungen mit Ländern der Östlichen Partnerschaft, die in der rechten Spalte zu finden sind. Bei Fragen, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung (s. Kontakt).
Die Mittel im Rahmen des Förderprogramms sind begrenzt.