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Das Förderprogramm TRIYOU ermöglicht trilaterale Jugendbegegnungen mit der Ukraine und anderen Ländern der Östlichen Partnerschaft (Armenien, Aserbaidschan, Georgien, Moldau). Die trilaterale Zusammenarbeit mit den östlichen Nachbarländern Polens ist dem Deutsch-Polnischen Jugendwerk (DPJW) seit seiner Gründung ein wichtiges Anliegen. Seit 2014 werden diese Projekte aus Mitteln des Auswärtigen Amtes aus dem Programm „Ausbau der Zusammenarbeit mit der Zivilgesellschaft in Ländern der Östlichen Partnerschaft“ bezuschusst (s. Tabelle in der rechten Spalte). Dadurch kann das DPJW höhere Fördersätze als im Regelfall vergeben und auch trilaterale Projekte im Drittland unterstützen.
Darüber hinaus können auch andere Förderangebote des DPJW (individuelle Aufenthalte in Form von Hospitationen oder Praktika, Fachprogramme, Kleinprojekte) für die Zusammenarbeit mit ukrainischen Partnern genutzt werden. Projektteilnehmende aus der Ukraine können sich dabei bereits in Deutschland oder Polen aufhalten.
2023 können Förderanträge das ganze Jahr über direkt an das DPJW gestellt werden, spätestens jedoch drei Monate vor Projektbeginn. Antragstellung und Abrechnung erfolgen über das Online-Antragsportal OASE.
Aufgrund des russischen Angriffskrieges auf die Ukraine fördert das DPJW keine Projekte mit Russland und Belarus.
Bei Projekten in Deutschland beantragt die deutsche Partnerorganisation einen Zuschuss zu den Programmkosten für alle Teilnehmenden wie auch eine Förderung der Reisekosten der Gruppe aus dem Drittland. Dem Antrag muss eine Aufstellung der voraussichtlichen Reisekosten der Gruppe aus dem Drittland hinzugefügt werden. Gefördert werden die angemessenen und nachweisbaren Kosten vom Wohn- bis zum Programmort (Transport, Versicherung, ggf. Visagebühren) der Teilnehmenden. Dies sind bis zu 250 Euro pro Person für Teilnehmende aus der Ukraine sowie bis zu 350 Euro pro Person für Teilnehmende aus Armenien, Aserbaidschan, Georgien, Moldau und je nach Entfernung aus der Ukraine.
Für die Reisekosten der Gruppe aus Polen sowie die Programmkosten aller Teilnehmenden am Projekt können erhöhte Fördersätze beantragt werden (s. Tabelle in der rechten Spalte).
Im Falle der Bezuschussung der Reisekosten von Teilnehmenden aus der Ukraine oder einem anderen Land der Östlichen Partnerschaft nach Polen gelten folgende Fördersätze: bis zu 800 Zloty pro Person für Teilnehmende aus Ukraine und bis zu 1200 Zloty pro Person für Teilnehmende aus Armenien, Aserbaidschan, Georgien, Moldau und je nach Entfernung aus der Ukraine. Gefördert werden die angemessenen und nachweisbaren Kosten vom Wohn- bis zum Programmort (Transport, Reiseversicherung, ggf. Visagebühren) der Teilnehmenden. Dem Antrag muss eine Aufstellung der voraussichtlichen Reisekosten der Gruppe aus dem Drittland hinzugefügt werden.
Reisekosten der Teilnehmenden aus Deutschland sowie Programmkosten aller Teilnehmenden am Projekt können mit erhöhten Fördersätzen bezuschusst werden (s. Tabelle in der rechten Spalte).
Der Projektpartner aus Deutschland beantragt einen Zuschuss zu den Programmkosten für alle Projektteilnehmenden. Dabei gelten die Fördersätze der DPJW-Richtlinien wie für Projekte in Polen, umgerechnet in Euro (s. Tabelle in der rechten Spalte).
Der Zuschuss zu den Reisekosten für die deutsche Gruppe in die Drittländer kann je nach Entfernung bis zu 250 oder bis zu 350 Euro pro Person betragen (analog zu der Bezuschussung von Reisekosten aus den Ländern der Östlichen Partnerschaft nach Deutschland, siehe oben).
Der Projektpartner aus Polen beantragt einen Zuschuss zu den Reisekosten für die polnische Gruppe. Je nach Entfernung beträgt der Zuschuss bis zu 800 oder bis zu 1200 Zloty pro Person (analog zum Reisekostenzuschuss aus den Ländern der Östlichen Partnerschaft nach Polen, siehe oben).
Fördersätze für Online- und hybride Projekte sind in der Tabelle in der rechten Spalte zu finden. Bei den Programmkosten der Gruppe aus dem Drittland gelten die Fördersätze der DPJW-Richtlinien wie für Projekte in Polen, umgerechnet in Euro. In dem Fall fungiert der deutsche Projektpartner als Gastgeber und beantragt einen Programmkostenzuschuss und ggf. eine weitere Förderung auch im Namen des Projektpartners aus dem Drittland. Allgemeine Kriterien wie auch weitere Informationen unter „Online- und hybride Projekte“.
Begleitend zum Förderprogramm bietet das DPJW eine Reihe von Angeboten zur Unterstützung der trilateralen Zusammenarbeit zwischen Deutschland, Polen und Ländern der Östlichen Partnerschaft:
- das Online-Portal TRIYOU zur Vernetzung, gemeinsamer Projektplanung und Projektbewerbung für trilaterale Jugendbegegnungen (insbesondere mit der Ukraine),
- das jährliche Forum für Akteur/-innen der internationalen Jugendarbeit aus Deutschland, Polen und der Ukraine,
- „LIKHTAR / Ліхтар”: Netzwerkprojekt für Fachkräfte des deutsch-polnisch-ukrainischen Jugendaustauschs in Kooperation mit der Bildungsstätte Bredbeck und der Stiftung Kreisau für Europäische Verständigung,
- Online-Beratungen, Fachseminare und Workshops organisiert vom DPJW und seinen Partnerorganisationen (s. Fortbildungen und Aktuelles),
- den trilateralen Sprachführer auf Ukrainisch und Russisch, das Sprachanimationspiel Memoгрa wie auch andere Publikationen.
Die Mittel im Rahmen des TRIYOU-Förderprogramms sind begrenzt. Es gelten die DPJW-Fördersätze für 2023 für trilaterale Jugendbegegnungen mit Ländern der Östlichen Partnerschaft, die in der rechten Spalte zu finden sind. Das DPJW berät Projektorganisator/-innen bei der Projektpartnersuche wie auch Antragstellung und veranstaltet Online-Beratungscafés.