Fördersätze

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DPJW-Fördersätze

Unsere Zuschüsse für Ihr Projekt erhalten Sie in Form von Fördersätzen – vergleichen Sie hierzu die Tabelle mit DPJW-Fördersätzen (zum Download in der rechten Spalte).

Was fördern wir?

Programmkosten

Die Zuschüsse richten sich nach der Art der Unterkunft für die Teilnehmerinnen und Teilnehmer. Über diese Zuschüsse können Sie Unterkunft, Verpflegung, Transportkosten, Eintrittsgelder und Arbeitsmaterialen finanzieren.

Honorar für Sprachmittlung

Wenn Sie während Ihres Projektes die Unterstützung eines Sprachmittlers in Anspruch nehmen, können wir auch diese Kosten bezuschussen.

Vor- und Nachbereitungstreffen

Eine Vor- und Nachbereitung empfehlen wir besonders den neuen Partnerschaften. Dazu kreuzen Sie bitte das betreffende Feld im Antragsformular an.

Reisekosten für die Gastgruppe

Um den Festbetrag für Ihre Reise zu berechnen nutzen Sie bitte den Onlinerechner für Reisekostenzuschüsse.

Honorare für Referenten

Honorarkosten können wir nur bei Fachprogrammen bezuschussen.

Wie hoch sind die Fördersätze?

Je nachdem in welchem Land das Projekt stattfindet, unterscheiden sich Höhe und Währung der Fördersätze – vergleichen Sie hierzu die Tabelle mit DPJW-Fördersätzen (zum Download in der rechten Spalte). Die Fördersätze sind identisch für Projekte im schulischen und außerschulischen Jugendaustausch.

Beachten Sie: Die Tabelle gibt die maximale Höhe der Fördersätze an. Tatsächlich können die Zuschüsse niedriger sein. Ihre Höhe ist von der aktuellen Haushaltslage des DPJW abhängig.

Wer erhält den Zuschuss, Gast oder Gastgeber?

Begegnung in Deutschland

Der deutsche Partner beantragt und erhält die Programmkosten (für die deutschen und polnischen Teilnehmer) in Euro, der polnische Austauschpartner erhält die Reisekosten in Złoty ausbezahlt.

Begegnung in Polen

Der polnische Partner erhält den Zuschuss für die Programmkosten (für die deutschen und polnischen Teilnehmer) in Złoty, die deutschen Jugendlichen erhalten den Reisekosten-Zuschuss in Euro.

Förderung aus mehreren Quellen?

Wenn Sie einen weiteren Geldgeber finden, hat das in der Regel keinen Einfluss auf Ihren Förderantrag beim DPJW – etwa, wenn Sie Zuschüsse von einer privaten Stiftung erhalten oder lokale Sponsoren finden.

Ausnahmen: Eine Förderung durch das DPJW ist nicht vereinbar mit einer gleichzeitigen Förderung

  • aus Mitteln des Kinder- und Jugendplans des Bundes,
  • durch das polnische Bildungsministerium (poln.: Ministerstwo Edukacji Narodowej, MEN) im Rahmen des internationalen Austauschs.