Termine & Fristen

Alles anzeigen

Fristen für die Antragsstellung

Anträge können Sie bei uns das ganze Jahr hindurch einreichen. Sie müssen jedoch bestimmte Fristen einhalten:

Bis wann reichen wir den Antrag ein?

Ihren Antrag stellen Sie spätestens drei Monate vor Projektbeginn.

Beachten Sie: Wenn Sie Ihren Antrag an eine DPJW-Zentralstelle senden, erkundigen Sie sich dort vorab über abweichende Termine zur Antragsstellung.

Für die Förderprogramme „Wege zur Erinnerung“ und „Experiment Austausch“ sowie im individuellen Jugendaustausch #2amongmillions gelten andere Termine.

 

Wohin senden wir den Antrag?

Anträge im schulischen Austausch senden Sie in der Regel an das Förderreferat in Warschau, Anträge im außerschulischen Jugendaustausch an das Potsdamer Förderreferat.

Anträge werden gegebenenfalls auch von einer DPJW-Zentralstelle bearbeitet.

Um herauszufinden, wer für die Bearbeitung Ihres Antrags zuständig ist, nutzen Sie bitte unseren Zentralstellen-Finder.

 

Was geschieht mit dem Antrag?

Es gibt folgende Schritte in der Bearbeitung Ihres Antrags durch das DPJW:

  • Wir prüfen den Antrag auf Vollständigkeit. Eventuell fordern wir fehlende Unterlagen von Ihnen an.
  • Sie erhalten von uns die Bewilligung mit der Information über die Fördersumme, die Ihnen gemäß Ihren Angaben zusteht. Die Bewilligung enthält außerdem eine Checkliste für die Abrechnung. Bitte beachten Sie: Den Bewilligungsbescheid stellen wir für Sie zum Abruf auf unserem OASE-Portal bereit. Der Zugriff ist ausschließlich über einen Link möglich, den Sie per Mail von uns erhalten.

Auch hier gilt: Das Vorgehen unserer Zentralstellen kann unter Umständen abweichen. Erkundigen Sie sich bitte unmittelbar bei der jeweiligen Zentralstelle.

Überweisung des Vorschusses

Soweit in der Bewilligung angegeben, überweisen wir etwa vier Wochen vor Projektbeginn einen Vorschuss. Voraussetzung ist, dass Sie der Bewilligung zuvor im Onlineportal OASE zustimmen (Rechtsmittelverzicht). Den Restbetrag erhalten Sie nach der Durchführung und auf der Grundlage der Abrechnung Ihres Projektes. Darüber informieren wir Sie im endgültigen Förderbescheid (=Festsetzung).

Termin des Projektes

Sie dürfen den geplanten Termin des Projektes ändern, auch wenn Sie die Bewilligung bereits erhalten haben. Das Projekt muss aber im selben Kalenderjahr stattfinden.

Bei Verschiebung Ihres Projektes informieren Sie bitte umgehend das DPJW bzw. die für Sie zuständige Zentrallstelle.

Abrechnungsfrist

Die vollständige Abrechnung reichen Sie bitte bis spätestens zwei Monate nach dem Projekt ein. Genaue Informationen hierzu erhalten Sie unter Abrechnung.