Trilaterale Projekte

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Förderung trilateraler Projekte

An einer deutsch-polnischen Jugendbegegnung können auch Jugendliche aus einem dritten Land teilnehmen – egal ob aus einem anderen europäischen Land oder einem außereuropäischen. Für die Förderung trilateraler Projekte in Deutschland oder in Polen gelten grundsätzlich dieselben Voraussetzungen wie für rein deutsch-polnische Projekte. Genaue Informationen zu den Sonderregelungen finden Sie unten.

Beachten Sie: Internationale Projekte mit Teilnehmenden aus vier oder mehr Ländern können wir nicht unterstützen.

Förderkriterien

Die Teilnahme von Jugendlichen und Betreuern aus einem dritten Land können wir über die Programmkosten fördern. Den Antrag für den Drittpartner wird vom Gastgeber gestellt.

Auch an den Reisekosten der Jugendlichen aus dem Drittland können wir uns beteiligen, ab der deutschen bzw. polnischen Grenze zum Veranstaltungsort.

Für Projekte im Land des Drittpartners sowie für trilaterale Jugendbegegnungen mit Ländern der Östlichen Partnerschaft gelten Sonderregelungen (s. unten).

Es gelten die aktuellen „Förderrichtlinien des DPJW„.

Trilaterale Projekte mit Frankreich, Tschechien und Israel

Für die Förderung trilateraler Projekte mit Jugendlichen aus Deutschland, Polen und Frankreich gibt es eine Absprache mit dem Deutsch-Französischen Jugendwerk (siehe Downloads rechte Spalte).

Auch für trilaterale Projekte mit Tschechien und Israel gibt es eine Absprache mit Tandem – Koordinierungszentrum Deutsch-Tschechischer Jugendaustausch und Conact – Koordinierungszentrum Deutsch-Israelischer Jugendaustausch.

In der Regel fördert das DPJW diese Projekte, wenn sie in Deutschland oder Polen stattfinden. Fragen Sie dazu am besten direkt bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Förderreferate nach.

Trilateraler Projekte mit Griechenland

Trilaterale Projekte mit Teilnehmenden aus Griechenland, Deutschland und Polen haben bei der Antragsstellung die folgende Absprache zwischen dem Deutsch-Griechischen Jugendwerk (DGJW) und dem Deutsch-Polnischen Jugendwerk (DPJW) zu berücksichtigen.

 1. Projekte in Deutschland und in Polen

Das DPJW fördert gemäß seiner Richtlinien Programm- und Reisekosten für trilaterale Projekte in Deutschland und Polen. Der entsprechende Antrag kann vom deutschen und polnischen Träger gestellt werden, wobei der Gastgeber die Reisekostenförderung für die griechischen Teilnehmenden mit beantragen kann. 

 2. Projekte in Griechenland

Das DGJW fördert gemäß seiner Richtlinien Programm- und Reisekosten für trilaterale Projekte in Griechenland. Der entsprechende Antrag kann vom griechischen und deutschen Träger gestellt werden, wobei der Gastgeber die Reisekostenförderung für die polnischen Teilnehmenden mit beantragen kann. 

 3. Ausnahmeregelung

Ausnahmeregelungen von dieser Absprache müssen zugleich beim DGJW und DPJW beantragt werden.

Förderung von trilateralen Jugendbegegnungen mit Ländern der Östlichen Partnerschaft
Projekte im Drittland

Seit 2018 kann das Deutsch-Polnische Jugendwerk auch trilaterale Begegnungen im Land des Drittpartners fördern. Das DPJW darf dafür jährlich 1 Prozent des Förderhaushalts verwenden.

Allgemeine Hinweise

1. Es gelten die aktuellen Richtlinien des DPJW.

2. Die Partnerorganisationen / Partnerschulen aus Polen, Deutschland und einem Drittland haben in der gleichen Partnerkonstellation innerhalb der letzten fünf Jahre bereits mindestens ein Projekt in Polen und ein Projekt in Deutschland durchgeführt und abgerechnet. Wenn die bereits durchgeführten Projekte nicht aus DPJW-Mittlen gefördert wurden, muss der Antragsteller anderweitig einen Nachweis vorlegen, dass bereits Projekte stattgefunden haben.

3. Die Anträge werden im DPJW-Büro Warschau oder Potsdam oder auch in der zuständigen Zentralstelle des DPJW – entsprechend der üblichen Verantwortlichkeiten – bearbeitet.

 

Wer beantragt die Förderung der Programmkosten und den Zuschuss zum Honorar für Sprachmittlung?

Diese Förderung wird vom deutschen oder polnischen Partner beantragt (im Antrag trägt sich dieser als GASTGEBER ein) und über diesen bewilligt und abgerechnet.

a) Projekte im Drittland mit Partnern aus Ländern in Mittel- und Osteuropa (ohne Östliche Partnerschaft und Russland siehe Sonderregelungen unten): Programm- und Sprachmittlerkosten werden in der Regel vom Partner aus Polen in PLN beantragt. Wenn die Programmkosten vom Partner aus Deutschland beantragt werden, wird die Bewilligungssumme in EUR in Anlehnung an die PLN-Festbeträge berechnet.

b)  Für Projekte mit und in Ländern der Östlichen Partnerschaft und Russland siehe Sonderregelungen unten.

c) Projekte im Drittland mit Partnern aus allen übrigen Ländern: Programm- und Sprachmittlerkosten werden in der Regel vom Partner aus Deutschland in EUR beantragt. Wenn die Programmkosten vom Partner aus Polen beantragt werden, wird die Bewilligungssumme in PLN in Anlehnung an EUR-Festbeträge berechnet.

 

Förderung anderer Kosten

1. Reisekosten für polnische und deutsche Teilnehmenden werden mit der Kilometerpauschale gemäß den DPJW-Richtlinien berechnet, aber max. bis zu 250 Euro (bzw. 800 zł) pro Person bei Entfernungen bis 3.000 km oder max. bis zu 350 Euro (bzw. 1200 zł) pro Person bei Entfernungen über 3.000 km (einfache Strecke). Es wird eine Eigenleistung in Höhe von 10 Prozent gefordert.

2. Vor- / oder Nachbereitungstreffen des Leitungsteams im Drittland sind nach oben genannten Regeln möglich, d.h. der GASTGEBER kann diesen Zuschuss für den Partner aus dem Drittland beantragen.

3. Vor- und/oder Nachbereitungstreffen der Jugendlichen im eigenen Land können nach den Richtlinien gefördert werden. Der GASTGEBER kann diesen Zuschuss für den Partner aus dem Drittland beantragen.

 

Wie wird der Antrag gestellt?

1. Zur Antragstellung nutzen Sie bitte das Online-Portal OASE. Sie können dort das eigentliche Projektland und den Ort der trilateralen Begegnung angeben.

2. Bei Antragstellung trägt sich als GASTGEBER der Partner ein, der die Förderung zu Programmkosten und Sprachmittlung beantragt. Das kann nur der polnische oder der deutsche Partner sein.

3. Als Gast trägt sich dann die zweite Partnerorganisation / Schule aus Deutschland oder Polen ein.

4. Die Daten des Partners im Drittland werden in der Anlage „Trilaterales Projekt“ erfasst.

5. Der Punkt bezüglich der Reisekosten wird sowohl vom polnischen als auch vom deutschen Partner ausgefüllt (für den deutschen Partner in EUR, für den polnischen Partner in PLN), unabhängig davon, welcher Partner die Programmkostenzuschüsse für den Aufenthalt im Drittland beantragt.

 

Wie wird abgerechnet?

1. Zur Abrechnung müssen die bei deutsch-polnischen Begegnungen üblichen Nachweise vorgelegt werden. Diese werden jeweils im Bewilligungsschreiben aufgelistet.

2. Der Zuschuss zu den Programm- und Sprachmittlerkosten muss an den Partner im Drittland gegen Quittung ausgezahlt werden. Diese Auszahlungsquittung muss der Abrechnung beigelegt werden.

3. Erforderlich ist eine detaillierte Aufstellung der Einnahmen und Ausgaben der Programmkosten (getrennt: Kosten der Begegnung und ggf. des Vor- und/oder Nachbereitungstreffens). Ausgaben in der Währung des Gastlandes müssen nachvollziehbar (unter Angabe von Quelle und Datum des Umrechnungskurses) in EUR oder PLN umgerechnet werden. Fremdsprachige Dokumente sollen in deutscher oder polnischer Sprache beschrieben werden.

4. Die Kopien der relevanten Quittungen sollen durch den polnischen oder deutschen Antragsteller bestätigt (Übereinstimmung mit dem Original) und in deutscher oder polnischer Sprache beschrieben werden.

5. Für alle Rechnungen, die vor Ort vom Partner im Drittland aus DPJW-Mitteln gefördert werden, muss der für die Abrechnung der Programmkosten zuständige Antragsteller (GASTGEBER) Kopien anfertigen und im Falle einer Prüfung vorlegen können.

Eine Förderung durch das DPJW ist nicht vereinbar mit einer gleichzeitigen Förderung:

  • aus Mitteln des Kinder- und Jugendplans des Bundes,
  • durch das polnische Ministerium für Nationale Bildung (poln.: Ministerstwo Edukacji Narodowej, MEN) im Rahmen des internationalen Austauschs.