Förderkarte
Das DPJW kann Projekte und Kosten folgender Art nicht fördern:
- Jugendprojekte mit Teilnehmern aus vier oder mehr Ländern
- unilaterale Gedenkstättenfahrten
- Au-Pair-Aufenthalte
- individuelle Aufenthalte im anderen Land, z. B. private Sprachkurse
- Schulaustauschjahre im anderen Land
- Studienaufenthalte oder studienbezogene Praktika im anderen Land
- wissenschaftliche Studien und Vorhaben
- touristische und kommerzielle Projekte
- Baumaßnahmen und andere Investitionen
- Personalkosten
Förderung aus mehreren Quellen?
Wenn Sie einen weiteren Geldgeber finden, hat das in der Regel keinen Einfluss auf Ihren Förderantrag beim DPJW – etwa, wenn Sie Zuschüsse von einer privaten Stiftung erhalten oder lokale Sponsoren finden. Die wenigen, aber wichtigen Ausnahmen finden Sie hier.