Projektförderung


Förderkarte


Das DPJW kann Projekte und Kosten folgender Art nicht fördern:
  • Jugendprojekte mit Teilnehmern aus vier oder mehr Ländern
  • unilaterale Gedenkstättenfahrten
  • Au-Pair-Aufenthalte
  • individuelle Aufenthalte im anderen Land, z. B. private Sprachkurse
  • Schulaustauschjahre im anderen Land
  • Studienaufenthalte oder studienbezogene Praktika im anderen Land
  • wissenschaftliche Studien und Vorhaben
  • touristische und kommerzielle Projekte
  • Baumaßnahmen und andere Investitionen
  • Personalkosten

Förderung aus mehreren Quellen?

Wenn Sie einen weiteren Geldgeber finden, hat das in der Regel keinen Einfluss auf Ihren Förderantrag beim DPJW – etwa, wenn Sie Zuschüsse von einer privaten Stiftung erhalten oder lokale Sponsoren finden. Die wenigen, aber wichtigen Ausnahmen finden Sie hier.