Das DPJW kann Projekte und Kosten folgender Art nicht fördern:
- Jugendprojekte mit Teilnehmern aus vier oder mehr Ländern
- unilaterale Gedenkstättenfahrten
- Au-Pair-Aufenthalte
- individuelle Aufenthalte im andern Land, wie etwa private Teilnahmen an Sprachkursen
- Schulaustauschjahre im anderen Land
- Studienaufenthalte oder studienbezogene Praktika im anderen Land
- wissenschaftliche Studien und Vorhaben
- touristische und kommerzielle Projekte
- Baumaßnahmen und andere Investitionen
- Personalkosten
Förderung aus mehreren Quellen?
Wenn Sie einen weiteren Geldgeber finden, hat das in der Regel keinen Einfluss auf Ihren Förderantrag bei uns – etwa, wenn Sie Zuschüsse von einer privaten Stiftung erhalten oder lokale Sponsoren finden.
Ausnahme: Eine Förderung durch das DPJW ist nicht vereinbar mit einer gleichzeitigen Förderung:
- aus Mitteln des Kinder- und Jugendplans des Bundes,
- durch das polnische Ministerium für Nationale Bildung (poln.: Ministerstwo Edukacji Narodowej) im Rahmen des internationalen Austauschs.