Projektförderung


Das DPJW kann Projekte und Kosten folgender Art nicht fördern:
  • Jugendprojekte mit Teilnehmern aus vier oder mehr Ländern
  • unilaterale Gedenkstättenfahrten
  • Au-Pair-Aufenthalte
  • individuelle Aufenthalte im andern Land, wie etwa private Teilnahmen an Sprachkursen
  • Schulaustauschjahre im anderen Land
  • Studienaufenthalte oder studienbezogene Praktika im anderen Land
  • wissenschaftliche Studien und Vorhaben
  • touristische und kommerzielle Projekte
  • Baumaßnahmen und andere Investitionen
  • Personalkosten
Förderung aus mehreren Quellen?

Wenn Sie einen weiteren Geldgeber finden, hat das in der Regel keinen Einfluss auf Ihren Förderantrag bei uns – etwa, wenn Sie Zuschüsse von einer privaten Stiftung erhalten oder lokale Sponsoren finden.

Ausnahme: Eine Förderung durch das DPJW ist nicht vereinbar mit einer gleichzeitigen Förderung:

  • aus Mitteln des Kinder- und Jugendplans des Bundes,
  • durch das polnische Ministerium für Nationale Bildung (poln.: Ministerstwo Edukacji Narodowej) im Rahmen des internationalen Austauschs.