Individueller Jugendaustausch #2amongmillions

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Individueller Jugendaustausch #2amongmillions

Das Deutsch-Polnische Jugendwerk (DPJW) fördert im Rahmen des Programms #2amongmillions individuelle Jugendbegegnungen. Junge Menschen, die sich bei einem vom DPJW geförderten Austausch kennengelernt haben und weiterhin in Kontakt bleiben möchten, können einen Zuschuss für ein individuelles Wiedersehen bekommen. Vorausgesetzt die Jugendbegegnung, bei der sie sich kennengelernt haben, liegt nicht länger als drei Jahre zurück. Die Beantragung erfolgt ohne unnötige Formalitäten und zeitraubende Prozedur. Am Programm können jungen Menschen ab 15 Jahren teilnehmen.

Bei #2amongmillions kann eine Person oder können zwei Personen gemeinsam eine Gastfamilie besuchen.

Welche Förderung bietet das DPJW?
  • Erstattung der Reisekosten des Gastes / der Gäste vom Wohnort bis zum Aufenthaltsort in Polen und zurück (maximal in Höhe der Kosten für eine Bahnfahrkarte 2. Klasse)
  • Taschengeld für den Gast / die Gäste in Höhe von je 17 Euro pro Tag
Welche Teilnahmekriterien gibt es?
  • Am individuellen Austausch nehmen bis zu drei Personen (der/die Gastgeber/-in und bis zu zwei Gäste) im Alter von 15 bis 26 Jahren teil.
  • Der Besuch dauert 4 bis 14 Tage.
  • Die Teilnehmenden können das Programm frei planen. Wichtig ist nur, dass sie Alltag, Kultur, Bräuche und/ oder Sprache des Nachbarlandes näher kennenlernen.
  • Die Gastfamilie stellt kostenlos Unterkunft und Verpflegung zur Verfügung und betreut den Gast bzw. die Gäste in angemessenem Umfang.
  • Der Gast bzw. die Gäste kümmern sich eigenständig um notwendige Versicherungen für die Zeit des Aufenthalts.
  • Wir ermuntern dazu, direkt einen Gegenbesuch zu planen. Dies  ist jedoch keine Voraussetzung, um die Förderung für den ersten Besuch zu erhalten.
  • Die Teilnahme an #2amongmillions ist maximal zweimal möglich: einmal als Gast und einmal als Gastgeber/-in.
  • Der Antrag auf Förderung muss mindestens zwei Wochen vor Beginn des Austauschs gestellt werden.

Die Jugendlichen werden gebeten, auf Instagram einen persönlichen Bericht zu ihrer Begegnung zu veröffentlichen (Posts, Fotos, Filme etc.), unter Verwendung des Hashtags #2amongmillions und mit einer Verlinkung auf das Profil des DPJW.

Wie bekommt man die Förderung?
  • Einen Überblick über die Formalitäten rund um #2amongmillions finden Sie in der Infografik in der rechten Spalte (zum Download), unter „Vom Antrag zum DPJW-Zuschuss – Schritt für Schritt“. Das Wichtigste in Kürze:
    • Um eine Förderung zu erhalten, füllen Gast bzw. Gäste und Gastgeber/-in den kurzen „Gemeinsamen Antrag #2amongmillions“ aus (siehe rechte Spalte) und senden ihn unterschrieben über das Online-Portal OASE zur Antragstellung an das DPJW.
    • Wichtig ist, dass der Antrag spätestens zwei Wochen vor Reiseantritt dem DPJW vorliegt.

    Gäste aus Deutschland erhalten die Förderung per Überweisung in Euro, Gäste aus Polen in Złoty  – einen Vorschuss noch vor dem Treffen und den Rest nach Rückkehr, sobald dem DPJW der gemeinsame Sachbericht (s. rechte Spalte) und eine Kopie der Fahrkarten vorliegt.

Teilnahme von Minderjährigen

Jugendliche ab 15 Jahren dürfen allein und ohne Begleitung eines Erwachsenen verreisen – hieraus ergibt sich das Mindestalter bei #2amongmillions. Minderjährige können nur mit  dem Einverständnis ihrer Eltern/Sorgeberechtigten teilnehmen, die auch formell die Antragstellung übernehmen.

Wir ermutigen alle Eltern/Sorgeberechtigten dazu, individuelle deutsch-polnische Begegnungen ihrer Kinder zu unterstützen und eine Förderung über das DPJW zu beantragen! Es sind kaum Formalitäten notwendig, und der Besuch bei dem/der Gleichaltrigen aus dem anderen Land bringt wertvolle Erfahrungen fürs ganze Leben –sowohl in persönlicher wie auch in beruflicher Hinsicht.
Was müssen Sie tun, damit Ihr Kind eines von #2amongmillions wird? Hierzu haben wir einige Materialien vorbereitet, die in der rechten Spalte zum Download bereit stehen: eine allgemeine Information zum Programm, Hinweise für die Gasfamilie, Hinweise für die Familie des reisenden Kindes sowie hilfreiche Formulare (Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten zur Auslandsreise eines/-r Minderjährigen mit bzw. ohne Begleitung eines/-r Dritten, ein „Steckbrief“ für die Gastfamilie mit den wichtigsten Informationen über den Gast). Bei Fragen können Sie sich gerne an das DPJW wenden.

Berufspraktika und Hospitationen

Das DPJW fördert auch individuelle Praktika von Jugendlichen und Auszubildenden zur Berufsorientierung, Berufsvorbereitung oder Weiterbildung. Mehr

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