Solidarität mit der Ukraine
In der Spalte rechts findet sich eine Zusammenstellung von Fördermöglichkeiten, Netzwerken und Initiativen, die den Partnereinrichtungen des DPJW dabei helfen kann, Projekte mit Menschen in und aus der Ukraine zu finanzieren. Die Fördermitteltipps gehen über den Bereich der deutsch-polnischen Jugendarbeit hinaus. Bei weiteren Fragen können sich Kooperationspartner des DPJW gerne an Michael Teffel (michael.teffel@dpjw.org) wenden.
Drittmitteltipps für Träger des deutsch-polnischen Jugendaustauschs
Geld ist immer knapp
Eine deutsch-polnische Jugendbegegnung kostet Geld. Das wissen die Menschen am besten, die sie organisieren und dabei mit den knappen Mitteln auskommen müssen. Meist ist es nicht viel Geld, das fehlt, um den Beitrag der Schülerinnen und Schüler etwas zu senken, einen besonderen Ausflug zu machen oder den Eintritt in ein beliebtes Museum zu finanzieren.
Hilfe zur Selbsthilfe
Vor diesem Hintergrund stellt das DPJW für Organisatorinnen und Organisatoren internationaler Jugendbegegnungen Materialien zur Verfügung, die bei der Einwerbung weiterer Mittel behilflich sein sollen. Regelmäßig veranstaltet das DPJW auch Schulungen zu diesem Thema. Hier finden Sie allgemeine Informationen, die Ihnen bei der Suche nach Drittmitteln weiterhelfen.
Durchblick behalten im Förderdschungel
An dieser Stelle veröffentlicht das DPJW in regelmäßigen Abständen aktuelle Ausschreibungen, auf die sich Träger der deutsch-polnischen Jugendarbeit mit ihren Projekten bewerben können. Bei Nachfragen zu einzelnen Fördertöpfen können Sie sich gerne an den Drittmittelbeauftragten des DPJW wenden.
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Eine Übersicht der Fördermöglichkeiten der Bundesländer zur Unterstützung des internationalen Schul- bzw. Schüler*innenaustauschs und der internationalen Jugendarbeit inklusive Gedenkstättenfahrten nach Polen sowie weiterführende Informationen zu den rechtlichen Grundlagen finden Sie in der Fördersynopse der Initiative „Austausch macht Schule“
Das Programm „JUGEND erinnert international“ ermöglicht jungen Menschen die kritische Auseinandersetzung mit der Geschichte. Im Mittelpunkt stehen das transnationale Lernen an historischen Orten der NS-Verfolgung und -Vernichtung sowie Fragen von europäischen Erinnerungskultur(en). Gefördert werden Gedenkstätten, Bildungseinrichtungen und NGOs in Deutschland, Europa und Israel. Dabei stehen bi-und multilaterale Jugendbegegnungen für junge Menschen zwischen 14 und 35 Jahren und Fachaustausche für Multiplikator*innen im Fokus.
Die Fördersumme liegt zwischen 20.000 Euro und 50.000 Euro. Die Antragsfrist endet am 2. September 2024. Mehr Informationen finden sich hier.
Die GLS Treuhand e. V. fördert gemeinnützige Vorhaben in Deutschland und im Ausland für eine aktive, demokratische und offene Gesellschaft. Sie unterstützt die freie Entfaltung menschlicher Fähigkeiten, Stärkung der Persönlichkeit und Wahrnehmung von Verantwortung für sich und andere. Die Zuwendungen betragen in der Regel zwischen 1.000 bis 5.000 Euro. Gelder können das ganze Jahr beantragt werden. Mehr Informationen finden sich hier.
Das Deutsche Kinderhilfswerk (DKHW) fördert Projekte, die die Lebenswelt von Kindern und Jugendlichen verbessern. Einzelpersonen, Initiativen und Vereine aus Deutschland können sich um eine Förderung bewerben. Unter bestimmten Voraussetzungen können auch Projekte des deutsch-polnischen Jugendaustauschs gefördert werden. Die Förderung beträgt in der Regel 5.000 Euro (mindestens 20% der Gesamtausgaben müssen aus Eigen- oder weiteren Drittmitteln finanziert werden). Außerdem ist der prozentuale Anteil der polnischen und deutschen Teilnehmenden im Antrag anzugeben. Das Projekt muss darüber hinaus in einer der Förderfonds des DKHW passen. Genauere Informationen und Förderbedingungen finden sich hier.
Die Stiftung Bildung finanziert Ideen junger Menschen, die sich mit der Weiterentwicklung von Demokratie auseinandersetzen mit bis zu 5.000 Euro. Gesucht sind kreative Formate, die sich im Kleinen und Großen damit befassen, wie Demokratie zukunftsfähig gestaltet werden kann (z.B. kleine Jugendfestivals, Diskussionsrunden in der Schule oder spannende digitale Formate, die kinder- und jugendgerecht über Politik aufklären). Der Antrag kann jederzeit über einen gemeinnützigen Schulförderverein gestellt werden. Mehr Informationen finden sich hier.
Mit Small Change for Europe fördert die Alfred Toepfer Stiftung schnell und unkompliziert gute Ideen und Projekte, die sich politisch, künstlerisch und gesellschaftlich mit Europa auseinandersetzen. Gefördert werden u.a. gemeinnützige Projekte, die Austausch, Kooperation und Verständigung in Europa fördern. Anträge sind laufend möglich. Die maximale Fördersumme beträgt 5.000 Euro. Mehr Informationen finden sich hier.
„Junge Kulturinitiativen“ ist ein Angebot für junge Menschen zwischen 18 und 25 Jahren, die sich zu einer Initiative oder einem Verein zusammengeschlossen haben. Es muss aus dem Antrag erkennbar sein, dass das Projekt in eigener Verantwortung der Jugendlichen geplant und realisiert werden soll. Die Anträge können vom 02.04. bis einschl. 02.05. und vom 02.10 bis einschl. 02.11. eines Jahres eingereicht werden, die Förderquote beträgt max. 4.000 Euro (in der Regel max. 80 % der Projektgesamtkosten). Mehr Informationen finden sich hier: https://www.fonds-soziokultur.de/foerderung/foerderprogramme/u25
Der Bayrische Jugendring fördert aus Mitteln der Stiftung Internationaler Jugendaustausch Bayern den Schüler*innenaustausch von bayerischen Mittelschulen, Realschulen, Förderschulen oder Berufsschulen mit ausländischen Schulgruppen sowie den Jugendaustausch (mit überwiegend mobilitätsfernen jungen Menschen) mit ausländischen Jugendorganisationen und Jugendstrukturen.
Gefördert werden 80% der entstehenden Kosten. Anträge müssen bis 8 Wochen vor Projektbeginn gestellt werden.
Mehr Informationen gibt es hier.