Drittmitteltipps für Träger des deutsch-polnischen Jugendaustauschs

Solidarität mit der Ukraine

In der Spalte rechts findet sich eine Zusammenstellung von Fördermöglichkeiten, Netzwerken und Initiativen, die den Partnereinrichtungen des DPJW dabei helfen kann, Projekte mit Menschen in und aus der Ukraine zu finanzieren. Die Fördermitteltipps gehen über den Bereich der deutsch-polnischen Jugendarbeit hinaus. Bei weiteren Fragen können sich Kooperationspartner des DPJW gerne an Michael Teffel (michael.teffel@dpjw.org) wenden.

Drittmitteltipps für Träger des deutsch-polnischen Jugendaustauschs

Geld ist immer knapp

Eine deutsch-polnische Jugendbegegnung kostet Geld. Das wissen die Menschen am besten, die sie organisieren und dabei mit den knappen Mitteln auskommen müssen. Meist ist es nicht viel Geld, das fehlt, um den Beitrag der Schülerinnen und Schüler etwas zu senken, einen besonderen Ausflug zu machen oder den Eintritt in ein beliebtes Museum zu finanzieren.

Hilfe zur Selbsthilfe

Vor diesem Hintergrund stellt das DPJW für Organisatorinnen und Organisatoren internationaler Jugendbegegnungen Materialien zur Verfügung, die bei der Einwerbung weiterer Mittel behilflich sein sollen. Regelmäßig veranstaltet das DPJW auch Schulungen zu diesem Thema. Hier finden Sie allgemeine Informationen, die Ihnen bei der Suche nach Drittmitteln weiterhelfen.

Durchblick behalten im Förderdschungel

An dieser Stelle veröffentlicht das DPJW in regelmäßigen Abständen aktuelle Ausschreibungen, auf die sich Träger der deutsch-polnischen Jugendarbeit mit ihren Projekten bewerben können. Bei Nachfragen zu einzelnen Fördertöpfen können Sie sich gerne an den Drittmittelbeauftragten des DPJW wenden.

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Fördermöglichkeiten der Bundesländer

Eine Übersicht der Fördermöglichkeiten der Bundesländer zur Unterstützung des internationalen Schul- bzw. Schüler*innenaustauschs und der internationalen Jugendarbeit inklusive Gedenkstättenfahrten nach Polen sowie weiterführende Informationen zu den rechtlichen Grundlagen finden Sie in der Fördersynopse der Initiative „Austausch macht Schule”

GLS Treuhand

Die GLS Treuhand e. V. fördert gemeinnützige Vorhaben in Deutschland und im Ausland für eine aktive, demokratische und offene Gesellschaft. Sie unterstützt die freie Entfaltung menschlicher Fähigkeiten, Stärkung der Persönlichkeit und Wahrnehmung von Verantwortung für sich und andere. Die Zuwendungen betragen in der Regel zwischen 1.000 bis 5.000 Euro. Gelder können das ganze Jahr beantragt werden. Mehr Informationen finden sich hier.

Deutsches Kinderhilfswerk

Das Deutsche Kinderhilfswerk (DKHW) fördert Projekte, die die Lebenswelt von Kindern und Jugendlichen verbessern. Einzelpersonen, Initiativen und Vereine aus Deutschland können sich um eine Förderung bewerben. Unter bestimmten Voraussetzungen können auch Projekte des deutsch-polnischen Jugendaustauschs gefördert werden. Die Förderung beträgt in der Regel 5.000 Euro (mindestens 20% der Gesamtausgaben müssen aus Eigen- oder weiteren Drittmitteln finanziert werden). Außerdem ist der prozentuale Anteil der polnischen und deutschen Teilnehmenden im Antrag anzugeben. Das Projekt muss darüber hinaus in einer der Förderfonds des DKHW passen. Genauere Informationen und Förderbedingungen finden sich hier.

Förder-Fonds: „Auf Augenhöhe“

Der Fokus dieses Fonds liegt auf Projekten in der Flüchtlingsarbeit. Voraussetzung für die Förderung ist ein respektvoller und zugewandter Dialog zwischen Menschen. Außerdem soll das geförderte Projekt breite Teilhabe an sozialen Prozessen ermöglichen und Erfahrungsaustausch zwischen den Beteiligten garantieren. Die maximale Fördersumme beträgt 5.000 Euro. Um die Förderung zu beantragen, müssen Sie zunächst eine Bürgerstiftung in Deutschland oder eines der vom BAMF geförderten „Houses of Ressources“ kontaktieren. Diese fungieren dann als Mittler und reichen die Bewerbung stellvertretend bei der Software AG-Stiftung ein. Weitere Infos zum Projekt und zur Bewerbung finden Sie hier.

Stiftung Bildung

Die Stiftung Bildung finanziert Ideen junger Menschen, die sich mit der Weiterentwicklung von Demokratie auseinandersetzen mit bis zu 5.000 Euro. Gesucht sind kreative Formate, die sich im Kleinen und Großen damit befassen, wie Demokratie zukunftsfähig gestaltet werden kann (z.B. kleine Jugendfestivals, Diskussionsrunden in der Schule oder spannende digitale Formate, die kinder- und jugendgerecht über Politik aufklären). Der Antrag kann jederzeit über einen gemeinnützigen Schulförderverein gestellt werden. Mehr Informationen finden sich hier.

Small Change for Europe

Mit Small Change for Europe fördert die Alfred Toepfer Stiftung schnell und unkompliziert gute Ideen und Projekte, die sich politisch, künstlerisch und gesellschaftlich mit Europa auseinandersetzen. Gefördert werden u.a. gemeinnützige Projekte, die Austausch, Kooperation und Verständigung in Europa fördern. Anträge sind laufend möglich. Die maximale Fördersumme beträgt 5.000 Euro. Mehr Informationen finden sich hier.

 

 

Fonds Soziokultur für junge Kulturinitiativen

„Der Jugend eine Chance“ ist eine Angebot des Fonds Soziokultur für junge Kulturinitiativen. Die Bewerbungen können junge Menschen zwischen 18 und 25 Jahren schreiben, die sich zu einer Initiative oder einem Verein zusammengeschlossen haben. Es muss aus dem Antrag erkennbar sein, dass das Projekt in eigener Verantwortung der Jugendlichen geplant und realisiert werden soll. Die Anträge können bis 2. Mai und 2. November eines Jahres eingereicht werden und die Förderquote betragen max. 4.000 Euro, in der Regel max. 80 % der Projektgesamtkosten. Mehr Informationen finden sich hier.

Stiftung Internationaler Jugendaustausch Bayern

Der Bayrische Jugendring fördert aus Mitteln der Stiftung Internationaler Jugendaustausch Bayern den Schüler*innenaustausch von bayerischen Mittelschulen, Realschulen, Förderschulen oder Berufsschulen mit ausländischen Schulgruppen sowie den Jugendaustausch (mit überwiegend mobilitätsfernen jungen Menschen) mit ausländischen Jugendorganisationen und Jugendstrukturen.

Gefördert werden 80% der entstehenden Kosten. Anträge müssen bis 8 Wochen vor Projektbeginn gestellt werden.

Mehr Informationen gibt es hier.

„Zukunftspaket“ des BMFSFJ

Mit dem „Zukunftspaket“ gibt das BMFSFJ Jugendlichen bis 27 Jahre die Möglichkeit, Versäumnisse der Corona-Pandemie nachzuholen und sich dabei vielseitig zu engagieren. Im Rahmen dieses Förderprogramms können Jugendliche eigene Projekte mithilfe von freien Trägern durchführen, indem sie zunächst eine Beratung vereinbaren, anschließend ein Antragsformular ausfüllen und dieses dann über einen Träger, zum Beispiel einen Verein oder eine Schule, spätestens bis zum 15. September 2023 einreichen. Das Projekt muss bis zum Jahresende abgeschlossen sein.

Mehr Informationen finden sich hier.

Im Explainity zum Thema Drittmittel finden Sie weitere Tipps und Hinweise.

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