Drittmitteltipps für Träger des deutsch-polnischen Jugendaustauschs

Solidarität mit der Ukraine

Im Unterbereich „Zusammenarbeit mit ukrainischen Partnern“ der DPJW-Internseite findet sich eine Zusammenstellung von Fördermöglichkeiten, Netzwerken und Initiativen, die den Partnereinrichtungen des DPJW dabei helfen kann, Projekte mit Menschen in und aus der Ukraine zu finanzieren. Die Fördermitteltipps gehen über den Bereich der deutsch-polnischen Jugendarbeit hinaus. Bei weiteren Fragen können sich Kooperationspartner des DPJW gerne an Michael Teffel wenden.

Drittmitteltipps für Träger des deutsch-polnischen Jugendaustauschs

Geld ist immer knapp

Eine deutsch-polnische Jugendbegegnung kostet Geld. Das wissen die Menschen am besten, die sie organisieren und dabei mit den knappen Mitteln auskommen müssen. Meist ist es nicht viel Geld, das fehlt, um den Beitrag der Schülerinnen und Schüler etwas zu senken, einen besonderen Ausflug zu machen oder den Eintritt in ein beliebtes Museum zu finanzieren.

Hilfe zur Selbsthilfe

Vor diesem Hintergrund stellt das DPJW für Organisatorinnen und Organisatoren internationaler Jugendbegegnungen Materialien zur Verfügung, die bei der Einwerbung weiterer Mittel behilflich sein sollen. Regelmäßig veranstaltet das DPJW auch Schulungen zu diesem Thema. Hier finden Sie allgemeine Informationen, die Ihnen bei der Suche nach Drittmitteln weiterhelfen.

Durchblick behalten im Förderdschungel

An dieser Stelle veröffentlicht das DPJW in regelmäßigen Abständen aktuelle Ausschreibungen, auf die sich Träger der deutsch-polnischen Jugendarbeit mit ihren Projekten bewerben können. Bei Nachfragen zu einzelnen Fördertöpfen können Sie sich gerne an den Drittmittelbeauftragten des DPJW wenden.

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Fördermöglichkeiten der Bundesländer

Eine Übersicht der Fördermöglichkeiten der Bundesländer zur Unterstützung des internationalen Schul- bzw. Schüler/-innenaustauschs und der internationalen Jugendarbeit inklusive Gedenkstättenfahrten nach Polen sowie weiterführende Informationen zu den rechtlichen Grundlagen finden Sie in der Fördersynopse der Initiative „Austausch macht Schule“.

GLS Treuhand

Die GLS Treuhand e. V. fördert gemeinnützige Vorhaben in Deutschland und im Ausland für eine aktive, demokratische und offene Gesellschaft. Sie unterstützt die freie Entfaltung menschlicher Fähigkeiten, Stärkung der Persönlichkeit und Wahrnehmung von Verantwortung für sich und andere. Die Zuwendungen betragen in der Regel zwischen 1000 bis 5000 Euro. Gelder können das ganze Jahr beantragt werden. Mehr Informationen finden sich hier.

Deutsches Kinderhilfswerk

Das Deutsche Kinderhilfswerk (DKHW) fördert Projekte, die die Lebenswelt von Kindern und Jugendlichen verbessern. Einzelpersonen, Initiativen und Vereine aus Deutschland können sich um eine Förderung bewerben. Unter bestimmten Voraussetzungen können auch Projekte des deutsch-polnischen Jugendaustauschs gefördert werden. Die Förderung beträgt in der Regel 5000 Euro (mindestens 20 Prozent der Gesamtausgaben müssen aus Eigen- oder weiteren Drittmitteln finanziert werden). Außerdem ist der prozentuale Anteil der polnischen und deutschen Teilnehmenden im Antrag anzugeben. Das Projekt muss darüber hinaus in einer der Förderfonds des DKHW passen. Genauere Informationen und Förderbedingungen finden sich hier.

Stiftung Bildung

Die Stiftung Bildung finanziert Ideen junger Menschen, die sich mit der Weiterentwicklung von Demokratie auseinandersetzen mit bis zu 5000 Euro. Gesucht sind kreative Formate, die sich im Kleinen und Großen damit befassen, wie Demokratie zukunftsfähig gestaltet werden kann (z. B. kleine Jugendfestivals, Diskussionsrunden in der Schule oder spannende digitale Formate, die kinder- und jugendgerecht über Politik aufklären). Der Antrag kann jederzeit über einen gemeinnützigen Schulförderverein gestellt werden. Mehr Informationen finden sich hier.

Fonds Soziokultur für junge Kulturinitiativen

„Junge Kulturinitiativen“ ist ein Angebot für junge Menschen zwischen 18 und 25 Jahren, die sich zu einer Initiative oder einem Verein zusammengeschlossen haben. Es muss aus dem Antrag erkennbar sein, dass das Projekt in eigener Verantwortung der Jugendlichen geplant und realisiert werden soll. Die Anträge können vom 02.04. bis einschl. 02.05. und vom 02.10. bis einschl. 02.11. eines Jahres eingereicht werden, die Förderquote beträgt max. 4000 Euro (in der Regel max. 80 Prozent der Projektgesamtkosten). Mehr Informationen finden sich hier: https://www.fonds-soziokultur.de/foerderung/foerderprogramme/u25

Stiftung Internationaler Jugendaustausch Bayern

Der Bayrische Jugendring fördert aus Mitteln der Stiftung Internationaler Jugendaustausch Bayern den Schüler/-innenaustausch von bayerischen Mittelschulen, Realschulen, Förderschulen oder Berufsschulen mit ausländischen Schulgruppen sowie den Jugendaustausch (mit überwiegend mobilitätsfernen jungen Menschen) mit ausländischen Jugendorganisationen und Jugendstrukturen.

Gefördert werden 80 Prozent der entstehenden Kosten. Anträge müssen bis acht Wochen vor Projektbeginn gestellt werden.

Mehr Informationen gibt es hier.

Axel Springer Stiftung: Förderung von schulischen Gedenkstätten-Exkursionen

Die Axel Springer Stiftung bezuschusst schulische/ studentische Gedenkstätten-Exkursionen innerhalb Deutschlands und in Deutschlands Nachbarländer. Der Fokus liegt dabei auf Schüler/-innen, Auszubildenden und Studierenden. Exkursionen innerhalb Deutschlands werden mit 60 Euro pro Teilnehmendem, mehrtägige Auslands-Exkursionen mit 100 Euro pro Teilnehmendem gefördert (Stand: Februar 2025).

Entscheidend sind eine klare erinnerungspädagogische Ausrichtung und ein dementsprechend geplantes Programm. Zur Antragstellung gehören ein Anschreiben, das Exkursionsprogramm, die Angabe der Teilnehmendenzahl sowie ein Finanzplan. Diese Unterlagen müssen mindestens vier Monate vor Projektbeginn vorliegen. Förderzusagen werden im Regelfall bei den vierteljährlich stattfindenden Vorstandssitzungen der Stiftung beschlossen.

Für Rückfragen zu den aktuellen Förderbedingungen kontaktieren Sie bitte die Axel Springer Stiftung: www.axelspringerstiftung.de

Europäische Jugendstiftung: Pilotaktivitäten

Lokale und bundesweit agierende Jugendorganisationen können Zuschüsse für Pilotaktivitäten zu den Themen „Menschenrechte“ und „interkultureller Dialog“ beantragen, die sich mit den Bedürfnissen oder Herausforderungen junger Menschen auf lokaler Ebene befassen (z. B. Jugendtreffen, Sensibilisierungsmaßnahmen, lokale Workshops oder Aktionen, Besuche, Kampagnen, Workshops in Schulen, usw.). Die maximale Dauer eines Pilotprojekts kann bis zu einem Jahr betragen. Die Antragstellenden müssen sich zunächst bei der Europäischen Jugendstiftung registrieren.

Die Fristen für die Bewerbung sind: 15.05. und 01.09.2025, die Projekte müssen mindestens drei Monate nach Ablauf der Frist beginnen. Die Förderhöhe beträgt maximal 15.000 Euro. Mehr Informationen finden sich hier.

Gemeinnützige Hertie-Stiftung: Fonds für Antisemitismus-Bekämpfung und Aufklärung

Mit dem „Fonds für Antisemitismus-Bekämpfung und Aufklärung“ fördert die Gemeinnützige Hertie-Stiftung Projekte und Initiativen, die sich für die Erforschung und Bekämpfung von Antisemitismus und für jüdisches Leben in Deutschland einsetzen. Die Stiftung unterstützt dabei auch Bildungs- und Dialogprojekte, die innovativ und wirksam sind, junge Menschen erreichen und sich in folgenden Handlungsfeldern bewegen: Bildung und Prävention, Digitale Gegenstrategien, Förderung jüdischen Lebens sowie Erinnerungskultur und Geschichtsbewusstsein.

Projekte können laufend eingereicht werden, es empfiehlt sich jedoch, zuvor Kontakt zur Stiftung aufzunehmen. Weitere Informationen auf der Homepage der Gemeinnützigen Hertie-Stiftung.

Renovabis: Förderprogramm „GoEast“ für Jugendbegegnungen

Renovabis, das Osteuropa-Hilfswerk der katholischen Kirche in Deutschland, unterstützt mit seinem Förderprogramm „GoEast“ Projekte für Verständigung, Dialog und Versöhnung zwischen „West” und „Ost”. Das Programm fördert Jugendbegegnungen, Fachkräfteaustausche, Vernetzungstreffen oder Workcamps in Mittel- und Osteuropa. Mindestens ein Partner muss in katholischer Trägerschaft sein und mindestens ein Partner muss aus einem Partnerland in Mittel-, Ost- oder Südosteuropa kommen. Es kommen somit deutsch-polnische und multilaterale Projekte in Frage, die nicht in Deutschland stattfinden. Beantragt werden können bis zu 5000 Euro.

Weitere Informationen und Antragsformulare auf der Homepage von Renovabis.

Im Explainity zum Thema Drittmittel finden Sie weitere Tipps und Hinweise.

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