Förderkriterien 2025

Förderkriterien für 2025

Das Jahr 2024 hat gezeigt, wie groß das Interesse am deutsch-polnischen und trilateralen Jugendaustausch ist. Leider haben jedoch mehr als 200 Projekte keine Förderung durch das Deutsch-Polnische Jugendwerk (DPJW) erhalten können, trotz der Erhöhung des Beitrags der polnischen Regierung zum Haushalt des DPJW im Jahr 2024 und den Erhöhungen des Beitrags der Bundesregierung in den Vorjahren.

Auch 2025 wird das DPJW nicht in der Lage sein, alle eingehenden Anträge zu fördern. Um jedoch möglichst viele Jugendbegegnungen zu ermöglichen, hat das Jugendwerk beschlossen, seine Fördersätze zu senken und teilweise die Förderkriterien einzuschränken, wie folgt:

  • Die Fördersätze können nicht in voller Höhe bewilligt werden.
  • Anträge müssen mindestens 3 Monate vor Projektbeginn eingereicht werden.
  • Anträge können ausschließlich über das OASE-Portal eingereicht werden.
  • Sowohl der Gastgeber als auch der Gast müssen innerhalb von 4 Wochen nach Eingang des Antrags ihre Unterschriften einreichen.
  • Die Zahl der Teilnehmenden aus beiden Ländern muss ausgewogen sein und darf das Verhältnis von 2:3 nicht überschreiten.
  • Wenn in einem Jahr mehrere Projekte durchgeführt werden, muss ein Gleichgewicht zwischen der Anzahl der in Deutschland und der in Polen durchgeführten Projekte sowie deren Dauer gewahrt werden.
  • Bei großen Gruppen und/oder einer langen Projektdauer beträgt der maximale Förderbetrag für ein Projekt bei den Programmkosten 25.000 Euro für Projekte, die in Deutschland durchgeführt werden, und 90.000 Złoty für Projekte, die in Polen durchgeführt werden.
  • Projektpartner können im Rahmen eines Projekts nur eine einmalige Förderung für ein Treffen des Projektteams aus beiden oder drei Ländern beantragen.
  • Das DPJW fördert keine Vor- und Nachbereitungstreffen für Jugendliche im eigenen Land.

Wir bitten Sie, sich mit Merkblatt für Antragstellenden, den Fragen und Antworten (FAQ)  sowie den untenstehenden Kriterien vertraut zu machen.

Alles anzeigen

Wie hoch sind die Fördersätze?

Um eine möglichst große Zahl an Projekten fördern zu können und mehr Kindern und Jugendlichen die Teilnahme an einer Begegnung zu ermöglichen, hat die Geschäftsführung des DPJW beschlossen, die Fördersätze für 2025 abzusenken. Bitte stellen Sie sich darauf ein, dass ihr Projekt mit einer geringeren Summe gefördert wird als Sie beantragt haben. Die DPJW-Fördersätze für 2025 finden Sie in der rechten Spalte.

Wann muss ich den Antrag einreichen?

Der Antrag muss mindestens 3 Monate vor Projektbeginn beim DPJW oder der Zentralstelle eingereicht werden und kann ausschließlich über das OASE-Portal gestellt werden. Wenn der Antrag nach diesem Termin eingeht (selbst wenn es nur einen Tag später ist), wird er aus formalen Gründen abgelehnt.

Wie reiche ich den Antrag ein?
  • Die Antragstellung erfolgt ausschließlich über das OASE-Portal.
  • Das DPJW bewilligt dem Gastgeber einen Zuschuss zu den Programmkosten der beiden Gruppen und dem Gast einen Zuschuss zu den Reisekosten der Gastgruppe.
  • Projektpartner können den Antrag gemeinsam oder getrennt einreichen (siehe unten).
  • Im Antrag müssen die Bestätigungen beider Partner, d. h. die von beiden Partnern unterschriebene Antragszusammenfassung, eingereicht werden (siehe unten).

Gemeinsamer Antrag

Beide Partner können über das OASE-Portal einen gemeinsamen Antrag einreichen (d. h. im selben Antrag sind die Kontaktdaten beider Partner und die Finanzpläne sowohl des Gastgebers als auch des Gastes ausgefüllt). In diesem Fall sind die OASE-Eingangsnummer und das automatisch generierte Dokument „Zusammenfassung der Antragsdaten“ für beide Partner identisch.

Getrennte Anträge

Jeder Partner kann auch seinen eigenen Antrag über das OASE-Portal einreichen. In diesem Fall füllt jeder Partner nur seinen eigenen Finanzplan aus und gibt ausschließlich die Kontaktdaten des polnischen Partners (ohne Finanzdaten) an. Wenn die Partner ihre Anträge getrennt und zu unterschiedlichen Zeiten einreichen, erhält jeder eine unterschiedliche OASE-Eingangsnummer sowie zwei unterschiedliche automatisch generierte Dokumente „Zusammenfassung der Antragsdaten“. In diesem Fall bitte darauf achten, dass jede/r Antragstellende ihren bzw. seinen Antrag, der die beantragte Förderung und die Bankverbindung enthält, sowie den Antrag des Partners unterschreibt.

Wir empfehlen, den Antrag gemeinsam mit dem Partner einzureichen, indem beide Finanzpläne (des Gastgebers und des Gastes) ausgefüllt werden und ein einziger Antrag unterschrieben wird. Wenn die Partner ihre Anträge getrennt und zu unterschiedlichen Zeiten einreichen, kann es dazu kommen, dass eine der Parteien eine Förderung für das Projekt erhält, da der Antrag fristgerecht eingereicht wurde, während die andere Partei keine Förderung erhält, weil die Frist nicht eingehalten wurde oder die finanziellen Mittel erschöpft sind.

Wer muss wann den Antrag unterschreiben?

Im Antrag oder in den Anträgen müssen Bestätigungen beider Partner (Seite 2 im Antrag) eingereicht werden. Unterschreiben dürfen nur Personen, die von der Organisation/Schule/Stiftung rechtlich dazu befugt sind.

Die korrekt ausgefüllte Seite mit den Unterschriften muss innerhalb von 4 Wochen nach Eingang des Antrags eingereicht werden.

  • Wenn die Partner einen gemeinsamen Antrag einreichen (die Finanzseite des Gastgebers und des Gastes ist in einem Dokument mit einer gemeinsamen OASE-Eingangsnummer ausgefüllt), unterschreiben beide Partner den gemeinsamen Antrag.
  • Wenn die Anträge getrennt eingereicht werden (die Finanzseite des Gastes und des Gastgebers ist in zwei separaten Dokumenten mit unterschiedlichen OASE-Eingangsnummern ausgefüllt), muss jede Partei ihren eigenen Antrag und den Antrag des Partners unterschreiben. Wenn Sie nur unter dem Antrag des Partners und nicht unter Ihrem eigenen Antrag unterschreiben, wird die Förderung für Ihren Antrag nicht gewährt, da Sie mit Ihrer Unterschrift nicht die Übereinstimmung der in Ihrem Antrag enthaltenen Daten und Finanzinformationen bestätigen.

Hinweis: Bevor Sie unterschreiben, prüfen Sie bitte, ob die im Antrag angegebene Kontonummer für die Überweisung des Vorschusses korrekt ist.

Woran muss ich bei der Antragstellung denken?
  • Die Anzahl der Teilnehmenden aus beiden Ländern muss ausgewogen sein und darf das Verhältnis 2:3 nicht überschreiten (z. B. 20 Teilnehmende aus Deutschland und 30 Teilnehmende aus Polen). Ein größeres Ungleichgewicht kann dazu führen, dass der Antrag aus formalen Gründen abgelehnt wird, da der Charakter des Treffens nicht eingehalten wurde. Am besten gehen Sie im Antrag davon aus, dass an der Begegnung eine vergleichbare Zahl von Teilnehmenden aus Deutschland und Polen teilnehmen wird, wobei zu berücksichtigen ist, dass sich das Verhältnis aus unvorhersehbaren Gründen während der Durchführung des Projekts ändern kann.
  • Der maximale Förderbetrag (berechnet nach den Fördersätzen des Jahres 2025) für ein Projekt beträgt 25.000 Euro für Projekte, die in Deutschland durchgeführt werden, und 90.000 Złoty für Projekte, die in Polen durchgeführt werden. Dies gilt für Anträge für Jugendbegegnungen, besondere Förderprogramme sowie Programme für Multiplikatoren (sogenannte Fachprogramme).
  • Wenn die Partner mehrere Treffen in einem Kalenderjahr durchführen, sollte ein Gleichgewicht zwischen der Anzahl der in Deutschland und in Polen durchgeführten Projekte sowie deren Dauer gewahrt werden. Wird dieses Gleichgewicht nicht eingehalten, kann das DPJW die Förderung weiterer Projekte im selben Jahr ablehnen. Um möglichst vielen Jugendlichen die Teilnahme an einem internationalen Jugendaustausch zu ermöglichen, bitten wir Sie auch, möglichst Personen einzuladen, die noch nie an einem solchen Treffen teilgenommen haben. Dies gilt nicht, wenn Sie einen Besuch und Gegenbesuch oder ein langfristiges Projekt mit mehreren Treffen planen, bei dem dieselbe Gruppe von Personen für die Verwirklichung des Projektziels erforderlich ist.
Welche Fördermöglichkeiten durch das DPJW gibt es vor bzw. nach einer Begegnung?
  • Projektpartner können im Rahmen eines Projekts nur eine einmalige Förderung für ein Treffen des Projektteams aus beiden oder drei Ländern (Vorbereitungstreffen oder Nachbereitungstreffen) beantragen. Das DPJW kann maximal 2 Tage des Treffens fördern. Zur Vor -oder Nachbereitung des Projekts empfehlen wir auch ein Online-Treffen.
  • Das DPJW fördert keine Vor- und Nachbereitungstreffen für Jugendliche im eigenen Land. Wir empfehlen, diese online oder aus eigenen Mitteln durchzuführen.