FAQ

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1. Welche Projekte werden vom DPJW nicht gefördert?

Das DPJW fördert keinen Austausch zu Zwecken des Studiums oder der wissenschaftlichen Arbeit, keine Projekte, die in erster Linie der Erholung oder dem Tourismus dienen, sowie keine kommerziellen Vorhaben. Auch mononationale Gedenkstättenfahrten werden nicht gefördert. Bitte wenden Sie sich bei solchen für Gruppen aus Deutschland an das IBB Dortmund.

Zuschüsse werden nicht für Bau, Sachmittel, Ausstattung oder laufende Renovierungen gewährt. Das DPJW fördert ausschließlich bilaterale oder trilaterale Projekte, also mit Teilnehmenden aus Polen, Deutschland und – im Falle trilateraler Projekte – zusätzlich aus einem Drittland. Nicht gefördert werden hingegen multilaterale Projekte, an denen Jugendgruppen aus mehr als drei Ländern teilnehmen.

2. Wie viele Anträge kann ich stellen?

Es gibt keine Begrenzung der Anzahl der eingereichten Anträge. Es können beim DPJW so viele Anträge gestellt, wie im jeweiligen Kalenderjahr Projekte geplant werden. Dabei ist darauf zu achten, dass die Zahl der Projekte, die in einem Land in demselben Kalenderjahr umgesetzt werden, ungefähr der Zahl der Projekte entspricht, die im anderen Land im selben Jahr realisiert werden.

3. Wie kann ich Dokumente zu meinem Projekt dem DPJW übermitteln?

Bitte benutzen Sie hierfür ausschließlich das OASE-Portal. Im Menüpunkt „Dokumente hochladen” können Sie direkt nach Ihrem Antrag oder Ihrem Projekt suchen und dem DPJW oder Ihrer zuständigen Zentralle Dokumente übermitteln. Wir empfehlen mehrere Scans zu zippen, um diese gesammelt im OASE-Portal hochzuladen.

4. Wie kann ich den Sprachmittler-Zuschuss abrechnen?

Schauen Sie bitte hierzu im Menüpunkt „Fördersätze”, Abschnitt „Sprachmittlung”.

5. Können Sie meinen Antrag bitte noch einmal auf OASE freischalten, damit ich ihn korrigieren kann?

Sobald Sie den Antrag gestellt haben, kann dieser nachträglich nicht mehr im OASE-Portal geändert werden. Bei Änderungen kontaktieren Sie bitte Ihre/-n zuständige/-n Sachbearbeiter/-in per E-Mail oder laden Sie die Korrektur im OASE-Portal hoch (Menüpunkt „Dokumente hochladen”).

6. Ist es möglich, die gesamte Summe als Vorschuss zu erhalten?

Das DPJW überweist bei Antragstellern mit juristischer Person üblicherweise vier Wochen vor Projektbeginn einen Vorschuss in Höhe von 65% der Bewilligungssumme. Voraussetzung ist, dass Sie der Bewilligung zuvor im Online-Portal OASE zustimmen (Rechtsmittelverzicht).

7. Was bedeutet das Teilnehmendenverhältnis 2:3?

Gemäß den Richtlinien des DPJW muss die Zahl der Teilnehmerinnen und Teilnehmer aus Polen und Deutschland ausgewogen sein.

Das Verhältnis 2:3 bedeutet, dass auf jeweils 2 Personen einer Gruppe aus dem einen Land höchstens 3 Personen der Gruppe aus dem anderen Land entfallen dürfen (z. B. 20 zu 30, 16 zu 24, 15 zu 23 usw.). Eine größere Disproportion, z. B. 1:2, führt dazu, dass das Projekt keine Förderung erhält.

Bei trilateralen Projekten gilt dasselbe Verhältnis zwischen den Gruppen, wobei die Gruppe aus dem Drittland nicht die größte Gruppe darstellen darf.

8. Mir sind kurzfristig Teilnehmende abgesprungen und wir erfüllen das TN-Verhältnis nicht mehr. Fällt die gesamte Förderung weg?

Wenn Absagen dazu führen, dass das Verhältnis 2:3 überschritten wird, kann es zum Verlust der bewilligten Förderung kommen. In einem solchen Fall bitten wir Sie, sich so schnell wie möglich mit dem DPJW in Verbindung zu setzen, um zu prüfen, ob die veränderte Teilnehmerrelation akzeptiert wird. Es lohnt sich auch, zu versuchen, neue Teilnehmende zu gewinnen.

WICHTIG! Wenn Sie Besuch und Gegenbesuch durchführen, spielt es für das DPJW keine Rolle, dass bei beiden Projekten unterschiedliche Jugendliche teilnehmen.

9. Was ist ein Programmtag?

Programmtage sind Tage während des Projekts, die einen Begegnungscharakter haben und an denen gemeinsame inhaltliche Programmpunkte mit den Teilnehmern aus Deutschland, Polen und evtl. einem Drittland stattfinden. Mahlzeiten und organisatorische Hinweise gehören nicht dazu.

Anerkannte Programmtage müssen nicht mit der Zahl der Übernachtung gleich sein.

10. Akzeptiert das DPJW eingescannte Dokumente? Müssen die Unterschriften und Abrechnungsunterlagen in Papierform vorliegen?

Das DPJW akzeptiert Dokumente in eingescannter Form. Es wird jedoch vorausgesetzt, dass Sie alle originalen Belege sowie die gesamte Projektdokumentation fünf Jahre nach Projektende zu Kontrollzwecken aufbewahren.

11. Wessen Bankverbindung soll im Antrag angegeben werden?

Die angegebene Bankverbindung muss von der antragstellenden Person oder der Trägerorganisation geführt werden.