Transparenz
Transparenz ist dem Deutsch-Polnischen Jugendwerk (DPJW) wichtig. Da sich das DPJW als internationale Organisation weder um das DZI-Spendensiegel bewerben, noch der Initiative Transparente Zivilgesellschaft beitreten kann, haben wir uns entschieden, an dieser Stelle Auskunft über die wichtigsten Fakten zum DPJW zu geben.
Wir hoffen, allen Interessierten so einen transparenten Einblick in die Organisation zu gewähren, auch ohne einen zertifizierten Prozess durchlaufen zu haben. Bei Fragen und Anmerkungen wenden Sie sich gerne an: michael.teffel@dpjw.org
Name, Sitz, Anschrift und Gründungsjahr
- Deutsch-Polnisches Jugendwerk (DPJW)
- Friedhofsgasse 2, 14473 Potsdam | ul. Alzacka 18, 03-972 Warschau
- Gründungsjahr: 1991
Vollständige Satzung sowie Angaben zu den Organisationszielen
Ziele
Das Deutsch-Polnische Jugendwerk ist eine Organisation, die jungen Menschen aus Deutschland und Polen Begegnungen und Zusammenarbeit ermöglicht. Es unterstützt deutsch-polnische und trilaterale Austauschprojekte finanziell und inhaltlich. Für Organisierende von Begegnungen bietet das Jugendwerk Fortbildungen, Konferenzen und Seminare an und gibt Publikationen heraus.
Angaben zur Steuerbegünstigung
Das DPJW fördert die Völkerverständigung (insbesondere den internationalen Jugendaustausch) und ist daher gemäß dem Freistellungsbescheid des Finanzamtes Potsdam (Steuer-Nr. 000149000704), vom 20.09.2024 für den Veranlagungszeitraum vom 01.01.25 bis zum 31.12.27 nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 des Körperschaftsteuergesetzes von der Körperschaftsteuer und nach § 3 Nr. 6 des Gewerbesteuergesetzes von der Gewerbesteuer befreit.
Name und Funktion wesentlicher Entscheidungsträger/-innen
- Der Deutsch-Polnische Jugendrat ist das höchste Gremium des DPJW.
- Eine deutsche Geschäftsführerin / ein deutscher Geschäftsführer und eine polnische Geschäftsführerin / ein polnischer Geschäftsführer leiten gemeinsam das Deutsch-Polnische Jugendwerk. Die Geschäftsführung wird von den Regierungen beider Länder für jeweils fünf Jahre berufen und vor Amtsantritt von den Mitgliedern des Deutsch-Polnischen Jugendrats angehört.
Tätigkeitsbericht
Aktueller Geschäftsbericht des Deutsch-Polnischen Jugendwerks
Personalstruktur
- Das Deutsch-Polnische Jugendwerk ist eine internationale Organisation. Seine Gremien werden von den Regierungen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Polen berufen. Das DPJW verfügt über zwei Büros (je eins in Potsdam und Warschau), in denen ein deutsch-polnisches Team arbeitet.
- Aktuell sind im Potsdamer Büro des DPJW 22 Personen mit 14 Vollzeitstellenäquivalenten fest angestellt. Dazu kommen 3,5 Stellen für Projektmitarbeiter/-innen und zwei Freiwillige, die die alltägliche Arbeit im DPJW durch ihre wertvolle Perspektive bereichern (Team des DPJW).
Angaben zur Mittelherkunft
Der Haushalt des DPJW setzt sich aus Beiträgen der Regierungen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Polen zusammen, hinzu kommen Drittmittel.
Angaben zur Mittelverwendung
- Das DPJW fördert deutsch-polnische und trilaterale Jugendbegegnungen und organisiert Angebote für die Organisatorinnen und Organisatoren solcher Projekte (zur Statistik).
- Darüber hinaus wird die jährliche Mittelverteilung einmal im Jahr ausgewertet und der interessierten Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt (zu „Daten und Fakten“).
Gesellschaftsrechtliche Verbundenheit mit Dritten
Das DPJW ist eine internationale Organisation. Der Deutsch-Polnische Jugendrat ist das höchste Gremium des DPJW. Die für das DPJW zuständigen Ministerien in beiden Ländern haben darin den Vorsitz: in Deutschland das Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend, in Polen das Ministerium für Nationale Bildung (Ministerstwo Edukacji Narodowej). Der Jugendrat setzt sich aus 24 Personen zusammen, je 12 pro Land. Jeweils sechs Sitze sind Vertreterinnen und Vertretern von Ministerien und Regierungsinstitutionen aus Deutschland und Polen vorbehalten. Einrichtungen, die sich mit Jugendarbeit befassen, sind je Land mit sechs Sitzen vertreten. Die Mitglieder des Jugendrats werden für drei Jahre berufen.
Namen von Personen, deren jährliche Zahlungen mehr als 10 Prozent des Gesamtjahresbudgets ausmachen
2025 verfügte das DPJW über ausgewiesene Regierungsbeiträge in Höhe von 13.647.842 Euro. Der Beitrag der Bundesregierung zum Haushalt des Jugendwerks lag bei 8.300.000 Euro, der Beitrag der Republik Polen bei 23.000.000 Złoty, was einem Gegenwert von 5.347.842 Euro entsprach. Darüber hinaus hat das DPJW Drittmittel in Höhe von 1.261.997 Euro eingeworben. Es gibt keine Zahlungen von Einzelpersonen, die mehr als 10 Prozent des Jahresbudgets ausmachen.