Fördersätze

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DPJW-Fördersätze

Das DPJW bezuschusst Projekte in Form von Fördersätzen (vgl. den folgenden Punkt „Höhe der Fördersätze“). Zentralstellen können innerhalb ihres Budgets andere Fördersätze als das DPJW bewilligen. Bitte fragen Sie bei Ihrer Zentralstelle nach.

Höhe der Fördersätze

Um möglichst viele Projekte fördern zu können und mehr Jugendlichen die Teilnahme an Austauschprojekten zu ermöglichen, hat das DPJW beschlossen, die Fördersätze im Jahr 2026 nicht in voller Höhe auszuzahlen – sowohl bei der Bezuschussung der Programmkosten, wie auch bei den Reisekosten. In der folgenden Tabelle werden die Fördersätze dargestellt, die das DPJW bewilligen wird. Die Zentralstellen können innerhalb ihres Budgets andere Fördersätze bewilligen. Bitte fragen Sie bei Ihrer Zentralstelle nach.

Fördersätze bei besonderen Förderprogrammen sowie bei Projekten für Fachkräfte des Jugendaustausches finden Sie zum Download in der rechten Spalte.

 

Was fördern wir?
  • Programmkosten
    Die Zuschüsse richten sich nach der Art der Unterkunft für die Teilnehmenden. Über diese Zuschüsse können Sie Unterkunft, Verpflegung, Transportkosten, Eintrittsgelder und Arbeitsmaterialen finanzieren.
  • Honorar für Sprachmittlung
    Wenn Sie während Ihres Projektes Unterstützung in der Sprachmittlung in Anspruch nehmen, können wir auch diese Kosten bezuschussen.
  • Vor- und Nachbereitungstreffen für das Leitungsteam
    Eine Vor- und Nachbereitung empfehlen wir besonders neuen Partnerschaften. Dazu kreuzen Sie bitte das betreffende Feld im Antragsformular an.
  • Reisekosten für die Gastgruppe
    Um den Festbetrag für Ihre Reise zu berechnen, nutzen Sie bitte den Onlinerechner für Reisekostenzuschüsse).
  • Honorar für Referentinnen/Referenten
    Honorarkosten fördert das DPJW nur bei Projekten für Fachkräfte des Jugendaustausches.
Wer erhält den Zuschuss in welcher Währung?
  • Projekt in Deutschland
    Der Partner aus Deutschland erhält eine Förderung der Programmkosten (für Teilnehmende aus Deutschland und Polen) in Euro und der Partner aus Polen eine Förderung der Reisekosten nach Deutschland in Złoty ausbezahlt.
  • Projekt in Polen
    Der Partner aus Polen erhält eine Förderung der Programmkosten (für Teilnehmende aus Deutschland und Polen) in Złoty und der Partner aus Deutschland eine Förderung der Reisekosten nach Polen in Euro ausbezahlt.
Drittmittel für deutsch-polnische Projekte

Eine deutsch-polnische Jugendbegegnung kostet Geld. Das wissen die Menschen am besten, die sie organisieren und dabei mit den knappen Mitteln auskommen müssen. Meist ist es nicht viel, was fehlt, um den Teilnehmendenbeitrag etwas zu senken, einen besonderen Ausflug zu machen oder den Eintritt in ein beliebtes Museum zu finanzieren.

Wenn Sie einen weiteren Geldgeber für Ihr Projekt finden, hat das in der Regel keinen Einfluss auf Ihren Förderantrag beim DPJW – etwa, wenn Sie Zuschüsse von einer privaten Stiftung erhalten oder lokale Sponsoren finden.

Konkrete Drittmitteltipps finden Sie hier.

WICHTIG:

  • Eine Förderung durch das DPJW ist nicht vereinbar mit einer gleichzeitigen Förderung:
    • aus Mitteln des Kinder- und Jugendplans des Bundes (KJP);
    • durch das Programm der Europäischen Kommission „CERV – Citizens, Equality, Rights and Values“;
    • durch das polnische Ministerium für Nationale Bildung (MEN) im Rahmen des internationalen Austauschs.
  • Eine Kofinanzierung mit „Erasmus+ Jugend“ ist nur möglich, wenn:
    • sie sich ausschließlich auf eine einzelne Jugendbegegnung (Leitaktion 1) bezieht,
    • das Projekt ohne zusätzliche Förderung durch das DPJW nicht realisiert werden könnte.
  • Eine Kofinanzierung mit den Programmen „Erasmus+ Schule“ und „Erasmus+ Berufsbildung“ ist weiterhin möglich.
  • Bei Fragen zur Kofinanzierung von grenzüberschreitenden Projekten aus dem Kleinen Projektfonds wenden Sie sich bitte an die zuständige Zentralstelle.
Bildungsstätten-Programm

Das DPJW kann Projekte mit dem Fördersatz „Bildungsstätten-Programm“ unter­stützen, wenn sie inhaltlich besonders anspruchsvoll sind und durch ein metho­disches Konzept eine hohe Qualität des Begegnungs­charakters schaffen, der zur Erreichung der Ziele des DPJW beiträgt. Voraussetzung dafür ist, dass folgende Kriterien erfüllt sind:

  • Unterkunfts- und Verpflegungsmöglichkeiten im eigenen Haus, die für die Durch­führung des Projekts genutzt werden;
  • ein Raumangebot für pädagogische Arbeit, das für die Durchführung des Projekts genutzt wird;
  • pädagogisches Personal mit Kompetenzen in der internationalen Jugendarbeit, das an der Durchführung des Projektes pädagogisch maßgeblich mitwirkt;
  • ein eigenes Veranstaltungsprogramm für internationale Jugendbegegnungen.

Über die Förderung des Projekts entscheidet die Geschäftsführung des DPJW auf der Grundlage der eingereichten Projektbeschreibung und des Finanzplans. Für einzelne Programmtage kann eine höhere Förderung nach diesem Fördersatz gewährt werden.

Programmkosten – Förderung von?

Das DPJW gewährt einen Zuschuss nach Fördersätzen pro Teilnehmender/Teilnehmenden und pro Programmtag. Den Programmkostenzuschuss können Antragstellende für die Deckung von Kosten für Unterkunft, Verpflegung, Transport am Projektort, Eintritte, Arbeitsmaterialien, Honorare für Workshops usw. verwenden. Es handelt sich dabei um Ausgaben, die für die Durchführung des geplanten Projekts erforderlich sind.

Give-Aways, Preise usw. können in einer Höhe von maximal 12 EUR pro Person abgerechnet werden.

WICHTIG:

  • Das DPJW fördert keine Sachmittel und keine Personalkosten, die sich aus einer Festanstellung ergeben. Sie können jedoch einen separaten Honorarvertrag für die Projektdurchführung mit einer festangestellten Person abschließen, sofern diese nicht Teil des Aufgabenspektrums ihrer Festanstellung ist.
  • Die DPJW-Förderung kann ausschließlich im laufenden Kalenderjahr und nur für das Projekt verwendet werden, für welches ein Bewilligungsbescheid vom DPJW ausgestellt wurde.
Reisekosten – Förderung von?

Der Reisekostenzuschuss ist ein zweckgebundener Zuschuss und kann nur für reisebezogene Ausgaben verwendet werden, d. h. für Transport, Versicherung und Verpflegung während der Reise, ggf. auch für Visum, Mautgebühren, Zwischen­übernachtung bei langer Anreise.

Sprachmittlung

Sprachmittler/-innen sind Personen, die die sprachliche Verständigung zwischen Gruppen aus Deutschland und Polen (möglicherweise einem Drittland) während einer Begegnung unterstützen. Ihre Aufgabe ist es, Aussagen von einer Sprache in die andere zu übersetzen. Sie oder er muss nicht als professionelle/-r Dolmetscher/-in qualifiziert sein oder weitere Zertifikate besitzen – dies ist keine DPJW-Anforderung.

Diese Förderung ist zweckgebunden und kann nicht für andere Ausgaben, wie fremd­sprachige Führungen in Museen oder bei Stadtbesichtigungen, verwendet werden. Solche Dienstleistungen gelten als Programmkosten und können aus diesen gefördert werden.

Bei Jugendbegegnungen wird die Sprachmittlung oft von Personen übernommen, die direkt aus dem Umfeld der Teilnehmenden stammen: Lehrkräfte, zweisprachig aufgewachsene Personen oder Personen, die mit der Organisation, die den Austausch durchführt, verbunden sind und beide Sprachen sprechen.

Für die Abrechnung der Förderung ist ein Nachweis über die Auszahlung erforderlich – entweder durch eine Quittung über den Erhalt des Honorars oder durch einen Honorarvertrag in Verbindung mit einem Auszahlungsbeleg.