Projektförderung


Förderkarte


Das DPJW kann Projekte und Kosten folgender Art nicht fördern:
  • Jugendprojekte mit Teilnehmern aus vier oder mehr Ländern
  • unilaterale Gedenkstättenfahrten
  • Au-Pair-Aufenthalte
  • individuelle Aufenthalte im anderen Land, z. B. private Sprachkurse
  • Schulaustauschjahre im anderen Land
  • Studienaufenthalte oder studienbezogene Praktika im anderen Land
  • wissenschaftliche Studien und Vorhaben
  • touristische und kommerzielle Projekte
  • Baumaßnahmen und andere Investitionen
  • Personalkosten

Förderung aus mehreren Quellen?

Grundsätzlich können Sie eine Förderung des DPJW mit der anderer Geldgeber kombinieren – etwa, wenn Sie Zuschüsse von einer privaten Stiftung erhalten oder lokale Sponsoren finden. Es gibt jedoch einige wichtige Ausnahmen, die wir hier für Sie zusammengestellt haben:

Womit kann ich eine DPJW-Förderung NICHT kombinieren?

Bitte machen Sie sich mit den Informationen vertraut, um zu vermeiden, dass das DPJW Ihren Antrag aus formellen Gründen ablehnen muss.