Förderkarte
Das DPJW kann Projekte und Kosten folgender Art nicht fördern:
- Jugendprojekte mit Teilnehmern aus vier oder mehr Ländern
- unilaterale Gedenkstättenfahrten
- Au-Pair-Aufenthalte
- individuelle Aufenthalte im anderen Land, z. B. private Sprachkurse
- Schulaustauschjahre im anderen Land
- Studienaufenthalte oder studienbezogene Praktika im anderen Land
- wissenschaftliche Studien und Vorhaben
- touristische und kommerzielle Projekte
- Baumaßnahmen und andere Investitionen
- Personalkosten
Förderung aus mehreren Quellen?
Grundsätzlich können Sie eine Förderung des DPJW mit der anderer Geldgeber kombinieren – etwa, wenn Sie Zuschüsse von einer privaten Stiftung erhalten oder lokale Sponsoren finden. Es gibt jedoch einige wichtige Ausnahmen, die wir hier für Sie zusammengestellt haben:
Womit kann ich eine DPJW-Förderung NICHT kombinieren?
Bitte machen Sie sich mit den Informationen vertraut, um zu vermeiden, dass das DPJW Ihren Antrag aus formellen Gründen ablehnen muss.