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Bei der Förderung durch das DPJW unterscheiden wir zwischen schulischem Austausch und außerschulischem Jugendaustausch. Ob Ihr Projekt ein schulischer oder außerschulischer Austausch ist, können Sie hier nachlesen.
Ist Ihr Projekt ein außerschulischer Austausch, wenden Sie sich bitte an das Potsdamer Förderreferat. Planen Sie einen schulischen Austausch, wenden Sie sich bitte an das Warschauer Förderreferat.
Ein Projekt gilt als schulischer Austausch, wenn der deutsche Projektpartner eine Schule ist oder am Projekt Lehrer teilnehmen – als Mitorganisatoren und Betreuer (die von ihrer Schule entsandt wurden). Der polnische Partner muss nicht notwendig auch eine Schule sein.
Wir können Projekte aller Schularten fördern, auch von Berufs- und Förderschulen.
Eine Jugendbegegnung gilt als außerschulischer Jugendaustausch, wenn der Projektpartner auf deutscher Seite ein Verein, eine öffentliche Institution, eine Organisation des öffentlichen Rechts oder eine Privatperson ist. Der Projektpartner auf polnischer Seite kann in diesem Fall eine Schule sein.
Es gelten die aktuellen „Förderrichtlinien des DPJW„.
Formale Kriterien:
- Die Jugendlichen sind zwischen 12 und 26 Jahre alt (in begründeten Fällen können auch jüngere Personen an der Begegnung teilnehmen).
- Die Begegnung dauert mindestens 4 und höchstens 28 Tage (zugrunde liegt ein Programm, an dem die deutschen und polnischen Jugendlichen gemeinsam teilnehmen).
- Die Zahl der Teilnehmenden ist ausgeglichen, das heißt an der Begegnung nehmen in etwa genauso viele polnische wie deutsche Jugendliche teil.
- Die Anzahl der Betreuer und Betreuerinnen sollte an die Gruppengröße angepasst sein.
- Den Antrag auf Förderung sollten Sie spätestens drei Monate vor Projektbeginn stellen.
Inhaltliche Kriterien:
- Ihr Projekt beruht auf dem Prinzip der Partnerschaft: Sie planen das Projekt gemeinsam mit Ihrem Partner im Nachbarland und reichen auch den Förderantrag und die Abrechnungsunterlagen gemeinsam ein.
- Für Ihren Programmentwurf gilt: Die deutschen und polnischen Jugendlichen sollen die Chance haben, einander kennenzulernen, sich mit ihrem Nachbarland auseinanderzusetzen, mit dessen Geschichte und Alltagskultur.
- Die Jugendlichen gestalten das Projekt inhaltlich mit und bringen ihre Ideen und Bedürfnisse ein.
- Die Jugendlichen beider Länder setzen die Programmpunkte gemeinsam um.
- Die Begegnung darf keinen rein touristischen Charakter haben.
- Als Organisatorin und Organisator können Sie Form und Inhalte der Jugendbegegnung frei bestimmen: Wir fördern deutsch-polnische Akrobatik-Workshops genauso wie Malwerkstätten oder Begegnungen für Fußballfans aus beiden Ländern. Das Programm der Schülerbegegnung müssen Sie nicht in der Schule und während des Unterrichts umsetzen.
Beachten Sie: Unsere Förderung ist ein finanzieller Zuschuss, sie deckt nicht die Gesamtkosten Ihres Projekts.
Die Durchführung von Jugendbegegnungen zu Zeiten, in denen Hygienemaßnahmen erforderlich sind, kann zu höheren Programm- und Reisekosten führen (z. B. höhere Unterkunftskosten, mehr Seminarräume, Kauf vom Mund-Nasen-Schutz und Desinfektionsmitteln, andere Transportmittel). Daher gewährt das DPJW während der Pandemie eine zusätzliche Förderung („Corona-Zuschlag“) und Zuschuss für Corona-Test.
Projektteam
Für den Erfolg eines Projekts sind eine sorgfältige Vor- und Nachbereitung des deutsch-polnischen/trilateralen Projektteams sehr wichtig, gerade bei neuen Partnerschaften. Wir können jeweils zwei Tage eines Vorbereitungstreffens und/oder Nachbereitungstreffens finanziell bezuschussen, diese können jedoch länger dauern.
Jugendliche
Auch für die Jugendlichen sind Vor- und Nachbereitung einer Begegnung wichtig. Auch hier können wir maximal zwei Tage eines Vorbereitungsseminars und/oder zwei Tage eines Nachbereitungsseminars finanziell bezuschussen.
Wird ein Projekt aufgrund der Corona-Pandemie endgültig abgesagt und sind dem Träger durch die Stornierung von Transport oder Unterkunft Kosten entstanden, kann die DPJW-Förderung bis zur Höhe der nachweisbar entstandenen Kosten ausgezahlt werden. Genaue Informationen finden Sie unter „Stornoregelung für das Jahr 2023”.
Die Bezeichnung „grenznah“ bezieht sich auf die deutschen Bundesländer Mecklenburg-Vorpommern, Brandenburg, Berlin und Sachsen und die polnischen Woiwodschaften zachodniopomorskie (Westpommern), lubuskie (Lebuser Land) und dolnośląskie (Niederschlesien).
Wenn die Begegnung im grenznahen Raum stattfindet, mit Teilnehmenden aus der jeweiligen Region, können wir auch Projekte fördern, die nur einen Programmtag dauern sowie die Teilnahme von Jugendlichen, die jünger als 12 Jahre sind.
Für einen ersten Eindruck können Sie gern den Film der Sächsischen Landesstelle für frühe nachbarsprachige Bildung (LaNa) „Grenzüberschreitende Kita-Partnerschaft“ anschauen. Dort erfahen Sie, wie man in der Grenzregion bereits im Kindergarten deutsch-polnische Projekte umsetzen kann.
Für Schülerinnen und Schüler, Lehrkräfte und Eltern bietet das DPJW unterschiedliche Dokumentvorlagen rund um den Austausch an.
- Informationen für Eltern über das Projekt/Einverständniserklärung der Eltern
- Bescheinigung für Schüler/-innen
- Bescheinigung für Lehrkräfte
- Dankesschreiben für Eltern
Die Vorlagen sind beschreibbare pdf-Dokumente.Wir raten, die Dokumente herunterzuladen und mit dem Acrobat Reader zu öffnen.
Wenn Sie Fragen und Anmerkungen zur Nutzung der Dokumente haben, wenden Sie sich bitte an: Jarosław Brodowski, E-Mail: jaroslaw.brodowski@pnwm.org
Wir arbeiten in der Förderung eng mit Zentralstellen zusammen. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der DPJW-Zentralstellen bearbeiten Förderanträge in unserem Auftrag und beraten Sie.
Im Förderbereich „Außerschulischer Jugendaustausch“ bearbeiten die Zentralstellen in etwa 80% der Förderanträge. Wenn Sie erfahren möchten, ob Sie Ihren Antrag direkt an uns oder an eine bestimmte Zentralstelle senden müssen, nutzen Sie bitte unseren Zentralstellen-Finder.
Eine deutsch-polnische Jugendbegegnung kostet Geld. Das wissen die Menschen am besten, die sie organisieren und dabei mit den knappen Mitteln auskommen müssen. Meist ist es nicht viel Geld, das fehlt, um den Beitrag der Schülerinnen und Schüler etwas zu senken, einen besonderen Ausflug zu machen oder den Eintritt in ein beliebtes Museum zu finanzieren.
Konkrete Drittmitteltipps finden Sie hier.
Eine Förderung durch das DPJW ist nicht vereinbar mit einer gleichzeitigen Förderung:
- aus Mitteln des Kinder- und Jugendplans des Bundes,
- durch das polnische Ministerium für Bildung und Wissenschaft (poln.: Ministerstwo Edukacji i Nauki, MEiN) im Rahmen des internationalen Austauschs.