Jugendbegegnungen

Das Deutsch-Polnische Jugendwerk (DPJW) fördert Begegnungen von jungen Menschen aus Deutschland und Polen, egal ob es sich um eine Schülerbegegnung handelt oder um einen außerschulischen Jugendaustausch wie zum Beispiel ein Zirkus- oder Sportprojekt.

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Schulisch oder außerschulisch?

Das DPJW unterscheidet zwischen schulischem Austausch und außerschulischem Jugendaustausch.

 

Was ist schulischer Austausch?

Ein Projekt gilt als schulischer Austausch, wenn der Antragsteller auf deutscher Seite eine Schule, eine Gemeinde, ein Landkreis oder eine andere Organisation ist, die im Namen der Schule einen Antrag stellt und die rechtliche Verantwortung für das Projekt und die Abrechnung übernimmt. Die Projektorganisator/-innen sind Lehrkräfte, die für den inhaltlichen Ablauf verantwortlich sind und die Betreuung der Teilnehmenden übernehmen. Auf polnischer Seite muss die/der Antragstellende nicht unbedingt eine Schule sein. Wir fördern Projekte aller Schularten, auch von Berufs- und Förderschulen.

Ansprechpartner für schulische Projekte ist das Warschauer Förderreferat.

 

Was ist außerschulischer Jugendaustausch?

Ein Projekt gilt als außerschulischer Austausch, wenn die/der Antragstellende auf deutscher Seite keine Schule, Gemeinde, Landkreis oder andere Organisation ist, die im Namen einer Schule einen Antrag stellt.

Ansprechpartner für außerschulische Projekte ist das Potsdamer Förderreferat.

Förderkriterien

Es gelten die aktuellen Förderrichtlinien des DPJW.

 

Formale Kriterien

  • Die Jugendlichen sind zwischen 12 und 26 Jahre alt (in begründeten Fällen können auch jüngere Personen an der Begegnung teilnehmen).

Alter der Teilnehmenden
Bei der Planung einer Begegnung sollten Sie darauf achten, dass die Teilnehmenden beider Gruppen etwa gleich alt sind. Deutliche Altersunterschiede erschweren die Integration oder machen sie unmöglich, da die Teilnehmenden in der Regel in ihren jeweiligen Altersgruppen unter sich bleiben wollen. Für Ausnahmen sind eine individuelle Begründung und die Zustimmung des DPJW erforderlich.

Wichtig:
Aufgabe des DPJW ist es, Begegnungen von Kindern und Jugendlichen zu fördern, nicht jedoch einfach Projekte, an denen sie teilnehmen. Daher sind Mehrgenerationenprojekte, an denen Personen aus verschiedenen Altersgruppen teilnehmen, nicht förderfähig, auch wenn Sie lediglich eine Förderung für die Teilnehmenden bis 26 Jahren beantragen.

  • Die Begegnung dauert mindestens 4 und höchstens 28 Tage (zugrunde liegt ein Programm, an dem die deutschen und polnischen Jugendlichen gemeinsam teilnehmen).
  • Die Zahl der Teilnehmenden ist ausgeglichen, das heißt an der Begegnung nehmen in etwa genauso viele polnische wie deutsche Jugendliche teil.
  • Die Anzahl der Betreuer/-innen sollte an die Gruppengröße angepasst sein.

Anzahl der Betreuer/-innen
Bei der Förderung berücksichtigt das DPJW Betreuer/-innen über 26 Jahre in der Regel nach folgendem Schlüssel: Für die ersten zehn Teilnehmenden zwei Betreuer/-innen, bei jeweils bis zu zehn weiteren Teilnehmenden eine zusätzliche Person für die Betreuung. Es können auch mehr Betreuer/-innen gefördert werden, dies bedarf jedoch einer Begründung und der Zustimmung des DPJW.

  • Den Antrag auf Förderung müssen Sie spätestens drei Monate vor Projektbeginn stellen.
  • Begegnungen und Rückbegegnungen in Deutschland oder Polen sollen in einem ausgewogenen Verhältnis geplant werden.

 

Inhaltliche Kriterien

Das wichtigste inhaltliche Kriterium bei der Förderung ist der sogenannte Begegnungs­charakter: Der Austausch soll jungen Menschen ermöglichen, sich kennenzulernen und gute Bedingungen dafür schaffen, dass sie etwas über den Alltag, die Geschichte und die Kultur des Nachbarlandes erfahren. Wichtig ist das authentische Begegnen, das gemeinsame Erleben, Lernen und Handeln. Der Programmentwurf muss dies widerspiegeln.

  • Die Jugendlichen gestalten das Projekt inhaltlich mit und bringen ihre Ideen und Bedürfnisse ein.
  • Die Jugendlichen beider Länder setzen die Programmpunkte gemeinsam um.
  • Die Begegnung darf keinen rein touristischen Charakter haben.
  • Als Organisator/-in können Sie Form und Inhalte der Jugendbegegnung frei bestimmen: Wir fördern deutsch-polnische Akrobatik-Workshops genauso wie Malwerkstätten oder Begegnungen für Fußballfans aus beiden Ländern. Das Programm eines schulischen Austauschs müssen Sie nicht in der Schule und während des Unterrichts umsetzen.
  • Ihr Projekt beruht auf dem Prinzip der Partnerschaft: Sie planen das Projekt gemeinsam mit Ihrem Partner im Nachbarland und reichen auch den Förderantrag gemeinsam ein.

Hinweis: Die Förderung des DPJW ist ein finanzieller Zuschuss, sie deckt nicht die Gesamtkosten Ihres Projekts. Informationen zur Kombination der DPJW-Förderung mit anderen Drittmitteln finden Sie hier.

 

Förderkriterien für 2026

  • Die Fördersätze können nicht in voller Höhe bewilligt werden.
  • Anträge müssen mindestens 3 Monate vor Projektbeginn eingereicht werden.
  • Anträge können ausschließlich über das OASE-Portal eingereicht werden.
  • Sowohl der Gastgeber als auch der Gast müssen innerhalb von einem Monat nach Eingang des Antrags ihre Unterschriften einreichen.
  • Die Zahl der Teilnehmenden aus Deutschland und Polen muss ausgewogen sein und darf das Verhältnis von 2:3 nicht überschreiten.

Das DPJW gibt keine minimale oder maximale Gruppengröße vor. Bei trilateralen Projekten darf die Gruppe aus dem Drittland nicht die größte Teilnehmendengruppe sein. Das DPJW fördert Projekte, bei denen die Gruppenzusammensetzung aus Deutschland und Polen sowie ggf. einem Drittland gleich bleibt. Wenn sich im Laufe des Austausches die Zusammensetzung einer der Gruppen ändert oder Teilnehmende nur an bestimmten Programmpunkten teilnehmen, verliert der Austausch den Begegnungscharakter im Sinne der DPJW-Förderrichtlinien, da er kein intensives, gegenseitiges Kennenlernen der Kinder und Jugendlichen ermöglicht.

  • Wenn mehrere Projekte einer Partnerschaft durchgeführt werden, muss ein Gleichgewicht zwischen der Anzahl der in Deutschland und der in Polen durchgeführten Projekte sowie deren Dauer gewahrt werden.
  • Bei großen Gruppen und/oder einer langen Projektdauer beträgt der maximale Förderbetrag für ein Projekt bei den Programmkosten 25.000 Euro für Projekte, die in Deutschland durchgeführt werden, und 90.000 Złoty für Projekte, die in Polen durchgeführt werden.
  • Projektpartner können im Rahmen eines Projekts nur eine einmalige Förderung für ein Treffen des Projektteams aus beiden oder drei Ländern beantragen.
  • Das DPJW fördert keine Vor- und Nachbereitungstreffen für Jugendliche im eigenen Land.

 

Unterbringung der Gruppe

Werden die Jugendlichen gemeinsam untergebracht, stärkt dies das Gruppengefühl. Lernen und Erfahrungsaustausch finden auf vielen Ebenen statt und sind den gesamten Tag über möglich, auch in der Freizeit. Daher empfiehlt das DPJW, eine gemeinsame Unterbringung zu organisieren: bei Gastfamilien oder in einer Jugendherberge oder Bildungsstätte. Wenn dies aufgrund der Infrastruktur und/oder finanziell nicht möglich ist und Gastgeber und Gäste an verschiedenen Orten untergebracht sind, darf das nicht dazu führen, dass ein Teil der Jugendlichen nur eingeschränkt am Programm teilnimmt.

Vor- und Nachbereitung

Projektteam

Für den Erfolg eines Projekts sind eine sorgfältige Vor- und Nachbereitung des deutsch-polnischen bzw. trilateralen Projektteams sehr wichtig, gerade bei neuen Partner­schaften.

Projektpartner können im Rahmen eines Projekts nur eine einmalige Förderung für ein Treffen des Projektteams aus beiden bzw. drei Ländern beantragen (Vorbereitungs­treffen oder Nachbereitungs­treffen). Das DPJW kann maximal 2 Tage des Treffens fördern. Zur Vor- oder Nach­bereitung des Projekts empfehlen wir außerdem ein Online-Treffen.

 

Jugendliche

Auch für die Jugendlichen sind Vor- und Nachbereitung einer Begegnung wichtig. Das DPJW kann jedoch keine Vor- oder Nachbereitungs­treffen für Jugendliche im eigenen Land fördern. Wir empfehlen, solche Treffen online oder aus eigenen Mitteln durch­zuführen.

Jugendbegegnungen im grenznahen Raum

Die Bezeichnung „grenznah“ bezieht sich auf die deutschen Bundesländer Mecklen­burg-Vorpommern, Branden­burg, Berlin und Sachsen sowie die polnischen Woiwod­schaften Westpommern (zachodniopomorskie), Lebuser Land (lubuskie) und Nieder­schlesien (dolnośląskie).

Wenn die Begegnung im grenznahen Raum, mit Teilnehmenden aus der jeweiligen Region stattfindet, kann das DPJW auch Projekte fördern, die nur einen Programmtag dauern, sowie Teilnehmende bezuschussen, die jünger als 12 Jahre sind. Hier können auch Kita- und Grundschul­kinder an Projekten teilnehmen.

Einen Eindruck der grenznahen Zusammenarbeit vermittelt der Film der Sächsischen Landesstelle für frühe nachbarsprachige Bildung (LaNa) „Grenzüberschreitende Kita-Partnerschaft“. Dort erfahren Sie, wie in der Grenzregion bereits im Kindergarten deutsch-polnische Projekte umgesetzt werden können.

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