Zusätzliche Förderung für Projekte bis zum 31. Dezember 2023

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Zusätzliche Förderung für Projekte bis zum 31. Dezember 2023

Bis Ende 2023 können Projektorganisator/-innen mit zusätzlicher Unterstützung durch das DPJW rechnen: Der „Zuschlag“ federt mögliche Zusatzkosten ab.

Gemäß den Förderrichtlinien des DPJW bitten wir, Förderanträge spätestens drei Monate vor Projektbeginn an das DPJW oder einer für Sie zuständigen Zentralstelle einzureichen.

Bitte reichen Sie Anträge auch innerhalb einer kürzeren Frist ein. Wir bemühen uns diese zu bearbeiten, können allerdings in solchen Fällen eine Förderung Ihres Projekts nur dann gewährleisten, wenn die aktuelle Haushaltslage es zulässt.

Der „Zuschlag kann für alle Projektarten beantragt werden, die vor Ort stattfinden: Jugendbegegnungen, Vor- und Nachbereitungsseminare, Fachprogramme, individuelle Praktika, Hospitationen und individueller Jugendaustausch #2amongmillions.

Wird ein Projekt aufgrund der Pandemie endgültig abgesagt und sind dem Träger durch die Stornierung von Transport oder Unterkunft Kosten entstanden, kann die DPJW-Förderung bis zur Höhe der nachweisbar entstandenen Kosten ausgezahlt werden. Genaue Informationen finden Sie unter Stornoregelung.

Höhe der zusätzlichen Förderung

Förderung der Programmkosten

Die Höhe der zusätzlichen Förderung hängt von der Art des Programms und der Unterbringung ab (pro Person und Programmtag)

  • Programm mit Unterbringung in Familien: 5 Euro / 15 Zloty
  • Programm mit außerfamiliärer Unterbringung: 10 Euro / 30 Zloty
  • Bildungsstätten-Programm: 15 Euro / 45 Zloty

Förderung der Reisekosten

Der Festbetrag für Reisekosten (Kilometerpauschale, Entfernung berechnet als einfache Strecke) wird um 0,03 Euro / 0,12 Zloty erhöht.

Beantragung der zusätzlichen Förderung

Bei der Antragstellung über das OASE-Portal wird die zusätzliche Förderung automatisch hinzugerechnet. Wenn die geplanten Kosten niedriger sind, hat der Antragsteller die Möglichkeit, die Festbeträge manuell zu verringern.

Für bereits gestellte Anträge ist es möglich, den beantragten Zuschuss zu aktualisieren. Zu diesem Zweck sendet der Antragsteller unter Berücksichtigung des „Corona-Zuschlags“ einen aktualisierten Kosten- und Finanzierungsplan per E-Mail an das jeweilige DPJW-Büro oder die zuständige Zentralstelle.