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Bis Ende 2023 können Projektorganisator/-innen mit zusätzlicher Unterstützung durch das DPJW rechnen: Der „Zuschlag“ federt mögliche Zusatzkosten ab.
Gemäß den Förderrichtlinien des DPJW bitten wir, Förderanträge spätestens drei Monate vor Projektbeginn an das DPJW oder einer für Sie zuständigen Zentralstelle einzureichen.
Bitte reichen Sie Anträge auch innerhalb einer kürzeren Frist ein. Wir bemühen uns diese zu bearbeiten, können allerdings in solchen Fällen eine Förderung Ihres Projekts nur dann gewährleisten, wenn die aktuelle Haushaltslage es zulässt.
Der „Zuschlag“ kann für alle Projektarten beantragt werden, die vor Ort stattfinden: Jugendbegegnungen, Vor- und Nachbereitungsseminare, Fachprogramme, individuelle Praktika, Hospitationen und individueller Jugendaustausch #2amongmillions.
Wird ein Projekt aufgrund der Pandemie endgültig abgesagt und sind dem Träger durch die Stornierung von Transport oder Unterkunft Kosten entstanden, kann die DPJW-Förderung bis zur Höhe der nachweisbar entstandenen Kosten ausgezahlt werden. Genaue Informationen finden Sie unter „Stornoregelung”.
Förderung der Programmkosten
Die Höhe der zusätzlichen Förderung hängt von der Art des Programms und der Unterbringung ab (pro Person und Programmtag)
- Programm mit Unterbringung in Familien: 5 Euro / 15 Zloty
- Programm mit außerfamiliärer Unterbringung: 10 Euro / 30 Zloty
- Bildungsstätten-Programm: 15 Euro / 45 Zloty
Förderung der Reisekosten
Der Festbetrag für Reisekosten (Kilometerpauschale, Entfernung berechnet als einfache Strecke) wird um 0,03 Euro / 0,12 Zloty erhöht.
Bei der Antragstellung über das OASE-Portal wird die zusätzliche Förderung automatisch hinzugerechnet. Wenn die geplanten Kosten niedriger sind, hat der Antragsteller die Möglichkeit, die Festbeträge manuell zu verringern.
Für bereits gestellte Anträge ist es möglich, den beantragten Zuschuss zu aktualisieren. Zu diesem Zweck sendet der Antragsteller unter Berücksichtigung des „Corona-Zuschlags“ einen aktualisierten Kosten- und Finanzierungsplan per E-Mail an das jeweilige DPJW-Büro oder die zuständige Zentralstelle.