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Das DPJW kann Projekte und Kosten folgender Art nicht fördern:
- Jugendprojekte mit Teilnehmern aus vier oder mehr Ländern
- unilaterale Gedenkstättenfahrten
- Au-Pair-Aufenthalte
- individuelle Aufenthalte im andern Land, wie etwa private Teilnahmen an Sprachkursen
- Schulaustauschjahre im anderen Land
- Studienaufenthalte oder studienbezogene Praktika im anderen Land
- wissenschaftliche Studien und Vorhaben
- touristische und kommerzielle Projekte
- Baumaßnahmen und andere Investitionen
- Personalkosten