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Sie möchten eine deutsch-polnische Kinder- und Jugendbegegnung oder ein Praktikum organisieren, haben aber keine Kontakte auf der anderen Seite der Oder? Mit dem Programm „Auf zum Nachbarn“ unterstützt das Deutsch-Polnische Jugendwerk Vernetzungsreisen nach Polen mit dem Ziel, einen langfristigen Kooperationspartner zu finden.
Der Hauptzweck der Vernetzungsreisen ist es, eine Partnereinrichtung im Nachbarland für eine langfristige deutsch-polnische Zusammenarbeit zu finden, um mit ihr gemeinsam
- Austauschprojekte für Kinder und Jugendliche bis 26 Jahre oder
- Berufspraktika für Personen bis 26 Jahre
zu realisieren. Die Zusammenarbeit kann im schulischen oder außerschulischen Bereich stattfinden.
- Dachverbände
- Verbände, Vereinigungen, Gesellschaften
- Kommunalverwaltungen
- Träger von Schulen und weiteren Bildungseinrichtungen
- Lehrerfortbildungsinstitute
- Bildungsstätten
- lokale Netzwerke (Nichtregierungsorganisationen, ggf. Privatpersonen)
- DPJW-Zentralstellen
An Vernetzungsreisen können teilnehmen:
- Personen, die eine langfristige deutsch-polnische oder trilaterale Zusammenarbeit aufbauen möchten, um Kinder- und Jugendaustausche durchzuführen;
- Personen, die eine langfristige Zusammenarbeit planen, um Berufspraktika für Jugendliche zu organisieren;
- Organisatorinnen und Organisatoren von Kinder- und Jugendaustauschen, die ihr Netzwerk an Kontakten im Nachbarland ausbauen wollen
Das DPJW kann ein Besuchsprogramm bezuschussen, das folgendermaßen aufgebaut ist:
- mindestens 2/3 des Programms beschäftigen sich mit dem übergeordneten Ziel des Besuchs und umfassen:
– Besuche bei einzelnen Einrichtungen/Organisationen (potentiellen Kooperationspartnern),
um deren Tätigkeitsfelder und Zielgruppen kennenzulernen sowie Gespräche über mögliche gemeinsame Austauschprojekte oder Praktika zu führen;
– Fachdiskussionen und Präsentationen zu wichtigen Aspekten des Kinder- und Jugendaustausches (z. B. Jugendarbeit, Bildungssystem, Berufsausbildung, Lebenswirklichkeit von Kindern und Jugendlichen, aktuelle Kinder- und Jugendpolitik); - bis zu 1/3 des Programms kann einem besseren Kennenlernen des Nachbarlandes dienen (Sprache, Kultur, Geschichte usw.).
- An einem Besuch können 5 bis 20 Personen aus verschiedenen Einrichtungen/ Organisationen sowie ein Koordinierungsteam und eine Dolmetscherin/ein Dolmetscher beteiligt sein.
- Eine Einrichtung/Organisation kann von bis zu zwei Personen vertreten werden.
- Die optimale Dauer der Vernetzungsreise bestimmt der Veranstalter (Antragsteller) ;
das DPJW bezuschusst bis zu sieben Tage inhaltliches Programm. - Im Programm sollten die zu besuchenden Einrichtungen/Organisationen mit Name, Adresse und Ansprechpartner/-in angegeben werden.
- Dem Antrag muss eine Profilbeschreibung der potenziellen Teilnehmenden beiliegen (persönliche Angaben sind nicht erforderlich), aus der ihre Funktionen, die von ihnen vertretenen Einrichtungen/Organisationen und ggf. ihre Erfahrungen im internationalen Jugendaustausch hervorgehen.
- Die Anträge können laufend über das OASE-Portal, spätestens jedoch 8 Wochen vor dem geplanten Besuch beim DPJW oder der zuständigen Zentralstelle eingereicht werden.
Es gelten die DPJW-Fördersätze für Fachprogramme. Der/die Antragsteller/-in beantragt die Förderung der Reisekosten ins Nachbarland sowie der Kosten für den Aufenthalt der Teilnehmenden und für das Programm vor Ort, ggf. auch für die Honorare von Sprachmittlerinnen und –mittlern (Dolmetscher/-in), Referentinnen/Referenten (Trainer/-in) und die Koordinationskosten (entsprechend dem Sprachmittler-Betrag). Zusätzlich kann der/die Veranstalter/-in einen Zuschuss für ein maximal zweitägiges Vorbereitungstreffen im Land der Vernetzungsreise beantragen, wenn das Projektteam aus mindestens einer Person aus Deutschland und aus Polen besteht. Auch hier gelten die DPJW-Fördersätze für Fachprogramme.
Da unser Antragsportal OASE noch nicht vollständig auf die Spezifik von Vernetzungsreisen umgestellt ist, beachten Sie bitte diese Hinweise.
Für die Abrechnung ist ein ausführlicher Bericht über die Vernetzungsreise erforderlich, in dem die Ergebnisse, der aktuelle Stand der angebahnten Kontakte sowie die geplante weitere Zusammenarbeit beschrieben werden. Beizufügen sind die im Förderbescheid genannten Unterlagen und Kostennachweise.
Der Sachbericht sowie die Belege sind über das OASE-Portal einzureichen.
Es gelten die aktuellen „Förderrichtlinien des DPJW„.
Eine Förderung durch das DPJW ist nicht vereinbar mit einer gleichzeitigen Förderung:
- aus Mitteln des Kinder- und Jugendplans des Bundes,
- durch das polnische Ministerium für Bildung und Wissenschaft (poln.: Ministerstwo Edukacji i Nauki, MEiN) im Rahmen des internationalen Austauschs.