TRIYOU – Östliche Partnerschaft

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TRIYOU - Trilaterale Projekte mit Ländern der Östlichen Partnerschaft

Das Förderprogramm TRIYOU ermöglicht trilaterale Jugendbegegnungen mit der Ukraine und anderen Ländern der Östlichen Partnerschaft (Armenien, Aserbaidschan, Georgien, Moldau). Die trilaterale Zusammenarbeit mit den östlichen Nachbarländern Polens ist dem Deutsch-Polnischen Jugendwerk (DPJW) seit seiner Gründung ein wichtiges Anliegen. Seit 2014 werden diese Projekte aus Mitteln des Auswärtigen Amtes aus dem Programm „Ausbau der Zusammenarbeit mit der Zivilgesellschaft in Ländern der Östlichen Partnerschaft“ bezuschusst (s. Tabelle in der rechten Spalte). Dadurch kann das DPJW höhere Fördersätze als im Regelfall vergeben und auch trilaterale Projekte im Drittland unterstützen.

Darüber hinaus können auch andere Förderangebote des DPJW (individuelle Aufenthalte in Form von Hospitationen oder Praktika, Fachprogramme, Kleinprojekte) für die Zusammenarbeit mit ukrainischen Partnern genutzt werden. Projektteilnehmende aus der Ukraine können sich dabei bereits in Deutschland oder Polen aufhalten.

Förderanträge für Projekte in 2024 sollen spätestens 3 Monate vor Projektbeginn und nicht später als bis zum 15.4.2024 direkt an das DPJW gestellt werden. Antragstellung und Abrechnung erfolgen über das Online-Antragsportal OASE.

Das DPJW kann auch trilaterale Jugendbegegnungsprojekte fördern, bei denen sich die ukrainischen Teilnehmenden bereits in Deutschland oder Polen aufhalten. Dies gilt für Personen, die infolge des russischen Krieges die Ukraine nach dem 24. Februar 2022 verlassen haben und ihren Wohnsitz in Polen oder Deutschland haben. In besonderen Fällen kann das DPJW von dieser Regel abweichen. Für solche Projekte gelten die Förderregeln für trilaterale Projekte mit Ländern der Östlichen Partnerschaft.

Aufgrund des Angriffskriegs Russlands gegen die Ukraine fördert das DPJW keine Projekte mit Russland und Belarus. Ausgenommen sind Jugendbegegnungsprojekte zivilgesellschaftlicher Akteur/-innen und NGOs in Deutschland und Polen.

Projekte in Deutschland

Bei Projekten in Deutschland beantragt die deutsche Partnerorganisation einen Zuschuss zu den Programmkosten für alle Teilnehmenden wie auch eine Förderung der Reisekosten der Gruppe aus dem Drittland. Dem Antrag muss eine Aufstellung der voraussichtlichen Reisekosten der Gruppe aus dem Drittland hinzugefügt werden. Gefördert werden bei Projekten mit der Ukraine die angemessenen und nachweisbaren Kosten vom Wohn- bis zum Programmort (Transport, Versicherung, ggf. Visagebühren) der Teilnehmenden je nach Entfernung in Höhe von bis zu 250-350 EUR. Bei Projekten mit Armenien, Aserbaidschan, Georgien oder Moldau können 90% der angemessenen und nachweisbaren Reisekosten und bis zu 350 Euro pro Person gefördert werden.

Für die Reisekosten der Gruppe aus Polen sowie die Programmkosten aller Teilnehmenden am Projekt können erhöhte Fördersätze beantragt werden (s. Tabelle in der rechten Spalte).

Projekte in Polen

Im Falle der Bezuschussung der Reisekosten von Teilnehmenden aus der Ukraine oder einem anderen Land der Östlichen Partnerschaft nach Polen gelten folgende Fördersätze: je nach Entfernung bis zu 800-1200 PLN pro Person für Teilnehmende aus der Ukraine. Für Teilnehmende aus Armenien, Aserbaidschan, Georgien oder Moldau können 90% der Reisekosten und bis zu 1200 PLN pro Person gefördert werden. Gefördert werden die angemessenen und nachweisbaren Kosten vom Wohn- bis zum Programmort (Transport, Reiseversicherung, ggf. Visagebühren) der Teilnehmenden. Dem Antrag muss eine Aufstellung der voraussichtlichen Reisekosten der Gruppe aus dem Drittland hinzugefügt werden.

Reisekosten der Teilnehmenden aus Deutschland sowie Programmkosten aller Teilnehmenden am Projekt können mit erhöhten Fördersätzen bezuschusst werden (s. Tabelle in der rechten Spalte).

Projekte im Land der Östlichen Partnerschaft

Der Projektpartner aus Deutschland beantragt einen Zuschuss zu den Programmkosten für alle Projektteilnehmenden. Dabei gelten die Fördersätze der DPJW-Richtlinien wie für Projekte in Polen, umgerechnet in Euro (s. Tabelle in der rechten Spalte).

Der Zuschuss zu den Reisekosten für die deutsche Gruppe in die Drittländer kann je nach Entfernung 90% der Kosten und bis zu 250 oder bis zu 350 Euro pro Person betragen (analog zu der Bezuschussung von Reisekosten aus den Ländern der Östlichen Partnerschaft nach Deutschland, siehe oben).

Der Projektpartner aus Polen beantragt einen Zuschuss zu den Reisekosten für die polnische Gruppe. Je nach Entfernung beträgt der Zuschuss 90% und bis zu 800 bzw. bis zu 1200 Zloty pro Person (analog zum Reisekostenzuschuss aus den Ländern der Östlichen Partnerschaft nach Polen, siehe oben).

Online- und hybride Projekte

Fördersätze für Online- und hybride Projekte sind in der Tabelle in der rechten Spalte zu finden. Bei den Programmkosten der Gruppe aus dem Drittland gelten die Fördersätze der DPJW-Richtlinien wie für Projekte in Polen, umgerechnet in Euro. In dem Fall fungiert der deutsche Projektpartner als Gastgeber und beantragt einen Programmkostenzuschuss und ggf. eine weitere Förderung auch im Namen des Projektpartners aus dem Drittland. Allgemeine Kriterien wie auch weitere Informationen unter „Online- und hybride Projekte“.

Inhaltliche Unterstützung

Begleitend zum Förderprogramm bietet das DPJW eine Reihe von Angeboten zur Unterstützung der trilateralen Zusammenarbeit zwischen Deutschland, Polen und Ländern der Östlichen Partnerschaft:

  • das Online-Portal TRIYOU zur Vernetzung, gemeinsamer Projektplanung und Projektbewerbung für trilaterale Jugendbegegnungen (insbesondere mit der Ukraine),
  • das jährliche Forum für Akteur/-innen der internationalen Jugendarbeit aus Deutschland, Polen und der Ukraine,
  • „LIKHTAR / Ліхтар”: Netzwerkprojekt für Fachkräfte des deutsch-polnisch-ukrainischen Jugendaustauschs in Kooperation mit der Bildungsstätte Bredbeck und der Stiftung Kreisau für Europäische Verständigung,
  • Online-Beratungen, Fachseminare und Workshops organisiert vom DPJW und seinen Partnerorganisationen (s. Fortbildungen und Aktuelles),
  • den trilateralen Sprachführer auf Ukrainisch und Russisch, das Sprachanimationspiel Memoгрa wie auch andere Publikationen.

Die Mittel im Rahmen des TRIYOU-Förderprogramms sind begrenzt. Es gelten die DPJW-Fördersätze für 2024, wobei das DPJW um 10 Prozent erhöhte Fördersätze im Vergleich zu den Regelsätzen gewähren kann (s. Tabelle in der rechten Spalte). Das DPJW berät Projektorganisator/-innen bei der Projektpartnersuche wie auch bei der Antragstellung und veranstaltet Online-Beratungscafés.