2027 wird das Deutsch-Polnische Jugendwerk (DPJW) deutsch-polnische und trilaterale Jugendbegegnungen nach ähnlichen Kriterien wie 2026 fördern.
Reisekosten werden wie 2026 in voller Höhe der Fördersätze des DPJW bezuschusst.
Da die Kosten für die Durchführung von Jugendbegegnungen gestiegen und Haushaltsmittel vorhanden sind, hat das DPJW die Förderung der Programmkosten bei Unterbringung außerhalb von Familien und bei Projekten in Bildungsstätten angehoben. Auch der Zuschuss für Sprachmittlung wurde erhöht.
Falls Sie einen Projektpartner suchen oder Fragen zur Antragstellung haben, bietet Ihnen das DPJW neben der individuellen Beratung durch Mitarbeitende der Förderreferate auch Beratungscafés und Fortbildungen an.
im Folgenden finden Sie die detaillierten Förderkriterien:
- Reisekosten werden zu 100 Prozent der DPJW-Fördersätze bezuschusst.
- Fördersätze für Programmkosten werden nicht in voller Höhe bewilligt.
- Anträge müssen mindestens 3 Monate vor Projektbeginn eingereicht werden.
- Anträge können ausschließlich über das OASE-Portal eingereicht werden.
- Sowohl der Gastgeber als auch der Gast müssen innerhalb eines Monats nach Eingang des Antrags ihre Unterschriften zum Antrag einreichen.
- Falls das Programm der geplanten Begegnung nicht gleich bei der Antragstellung in OASE eingefügt wurde, kann es innerhalb von einem Monat nach Antragseingang nachgereicht werden.
- Die Zahl der Teilnehmenden ist ausgewogen, das heißt, an der Begegnung nehmen in etwa gleich viele polnische wie deutsche Jugendliche teil. Dabei darf das Verhältnis zwischen den Teilnehmenden aus beiden Ländern 2:3 nicht überschreiten darf.
- Begegnungen und Rückbegegnungen in Deutschland oder Polen sollen in einem ausgewogenen Verhältnis geplant werden.
- Bei großen Gruppen und/oder einer langen Projektdauer beträgt der maximale Förderbetrag für ein Projekt bei den Programmkosten 25.000 Euro für Projekte, die in Deutschland durchgeführt werden, und 90.000 Złoty für Projekte, die in Polen durchgeführt werden.
- Projektpartner können im Rahmen eines Projekts nur eine einmalige Förderung für ein Treffen des Projektteams aus beiden oder drei Ländern beantragen.
- Das DPJW fördert keine Vor- und Nachbereitungstreffen für Jugendliche im eigenen Land.
- Darüber hinaus gelten die allgemeinen Förderrichtlinien des DPJW (siehe rechte Spalte).
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Um eine möglichst große Zahl an Projekten fördern zu können und mehr Kindern und Jugendlichen die Teilnahme an einer Begegnung zu ermöglichen, hat die Geschäftsführung des DPJW beschlossen, die Fördersätze im Jahr 2027 nicht in voller Höhe auszuzahlen. Bitte stellen Sie sich darauf ein, dass ihr Projekt mit einer geringeren Summe gefördert wird als Sie beantragt haben. Die Fördersätze für 2027 finden Sie in der rechten Spalte. Bei Antragsstellung über eine DPJW-Zentralstelle kann die Höhe der Fördersätze von den in der Tabelle angegebenen abweichen.
Der Antrag muss mindestens 3 Monate vor Projektbeginn beim DPJW oder der Zentralstelle eingereicht werden und kann ausschließlich über das OASE-Portal gestellt werden.
Wenn der Antrag nach diesem Termin eingeht, kann ihn das DPJW je nach verfügbaren Haushaltsmitteln fördern. Ob dies möglich ist, hängt von der Zahl der Anträge ab, die fristgerecht beim DPJW eingegangen sind sowie von der aktuellen Haushaltslage.
- Die Antragstellung erfolgt ausschließlich über das OASE-Portal.
- Das DPJW bewilligt dem Gastgeber einen Zuschuss zu den Programmkosten der beiden Gruppen und dem Gast einen Zuschuss zu den Reisekosten der Gastgruppe.
- Die Projektpartner sollten den Antrag gemeinsam einreichen (siehe unten).
- Nach der Antragstellung eingereicht werden müssen die Bestätigungen beider Partner, d. h. die von beiden Partnern unterschriebene Antragszusammenfassung (siehe unten) sowie das Programm der Begegnung (falls nicht bereits über das OASE-Formular übermittelt).
Beide Partner sollten einen gemeinsamen Antrag über das OASE-Portal einreichen (d. h. im selben Antrag sind die Kontaktdaten beider Partner und die Finanzpläne sowohl des Gastgebers als auch des Gastes ausgefüllt). In diesem Fall sind die OASE-Eingangsnummer und das automatisch generierte Dokument „Zusammenfassung der Antragsdaten“ für beide Partner identisch.
Stellt jeder der Projektpartner einen eigenen Antrag über OASE, erhält jeder von ihnen eine eigene OASE-Eingangsnummer sowie zwei verschiedene, automatisch generierte Dokumente „Zusammenfassung der Antragsdaten“. Achten Sie in diesem Fall darauf, dass jeder der Antragsteller sowohl seinen Antrag unterschreibt, der die beantragte Förderung und die Bankverbindung enthält, sowie den Antrag des Projektpartners.
Reichen die Partner ihre Anträge getrennt und zu unterschiedlichen Zeiten ein, ist es möglich, dass eine Seite eine Förderung für das Projekt erhält, da der Antrag fristgerecht eingereicht wurde, während die andere Seite keine Förderung erhält, weil die Frist nicht eingehalten wurde oder die finanziellen Mittel erschöpft sind.
Im Antrag oder in den Anträgen müssen Bestätigungen beider Partner (Seite 2 im Antrag) eingereicht werden. Unterschreiben dürfen nur Personen, die von der Organisation/Schule/Stiftung rechtlich dazu befugt sind. Bevor Sie unterschreiben, prüfen Sie bitte, ob die im Antrag angegebene Kontonummer für die Überweisung des Vorschusses korrekt ist.
Die korrekt ausgefüllte Seite mit den Unterschriften muss innerhalb eines Monats nach Eingang des Antrags eingereicht werden.
- Wenn die Partner einen gemeinsamen Antrag einreichen (die Finanzseite des Gastgebers und des Gastes ist in einem Dokument mit einer gemeinsamen OASE-Eingangsnummer ausgefüllt), unterschreiben beide Partner den gemeinsamen Antrag.
- Wenn die Anträge getrennt eingereicht werden (die Finanzseite des Gastes und des Gastgebers ist in zwei separaten Dokumenten mit unterschiedlichen OASE-Eingangsnummern ausgefüllt), muss jede Partei ihren eigenen Antrag und den Antrag des Partners unterschreiben. Wenn Sie nur unter dem Antrag des Partners und nicht unter Ihrem eigenen Antrag unterschreiben, wird die Förderung für Ihren Antrag nicht gewährt, da Sie mit Ihrer Unterschrift nicht die Übereinstimmung der in Ihrem Antrag enthaltenen Daten und Finanzinformationen bestätigen.
- Der Antrag muss von beiden Partnern unterschrieben werden – auch dann, wenn einer von ihnen keine Förderung vom DPJW beantragt (z. B. weil er andere Finanzierungsquellen nutzt). Mit der Unterschrift unter dem Antrag wird die Teilnahme am Projekt sowie die Verpflichtung zur Durchführung gemäß den Richtlinien des DPJW bestätigt.
Hinweis: Reichen die Partner ihre Anträge getrennt und zu unterschiedlichen Zeiten ein, ist es möglich, dass eine Seite eine Förderung für das Projekt erhält, da der Antrag fristgerecht eingereicht wurde, während die andere Seite keine Förderung erhält, weil die Frist nicht eingehalten wurde oder die finanziellen Mittel erschöpft sind.
- Die Anzahl der Teilnehmenden aus beiden Ländern muss ausgewogen sein und darf das Verhältnis 2:3 nicht überschreiten (z. B. 20 Teilnehmende aus Deutschland und 30 Teilnehmende aus Polen). Ein größeres Ungleichgewicht kann dazu führen, dass der Antrag aus formalen Gründen abgelehnt wird, da der Charakter des Treffens nicht eingehalten wurde. Am besten gehen Sie im Antrag davon aus, dass an der Begegnung eine vergleichbare Zahl von Teilnehmenden aus Deutschland und Polen teilnehmen wird, wobei zu berücksichtigen ist, dass sich das Verhältnis aus unvorhersehbaren Gründen während der Durchführung des Projekts ändern kann.
- Der maximale Förderbetrag (berechnet nach den Fördersätzen des Jahres 2026) für ein Projekt beträgt 25.000 Euro für Projekte, die in Deutschland durchgeführt werden, und 90.000 Złoty für Projekte, die in Polen durchgeführt werden. Dies gilt für Anträge für Jugendbegegnungen, besondere Förderprogramme sowie Projekte für Fachkräfte des Jugendaustausches.
- Wenn die Partner mehrere Treffen in einem Kalenderjahr durchführen, sollte ein Gleichgewicht zwischen der Anzahl der in Deutschland und in Polen durchgeführten Projekte sowie deren Dauer gewahrt werden. Wird dieses Gleichgewicht nicht eingehalten, kann das DPJW die Förderung weiterer Projekte im selben Jahr ablehnen. Um möglichst vielen Jugendlichen die Teilnahme an einem internationalen Jugendaustausch zu ermöglichen, bitten wir Sie auch, möglichst Personen einzuladen, die noch nie an einem solchen Treffen teilgenommen haben. Dies gilt nicht, wenn Sie einen Besuch und Gegenbesuch oder ein langfristiges Projekt mit mehreren Treffen planen, bei dem dieselbe Gruppe von Personen für die Verwirklichung des Projektziels erforderlich ist.
- Projektpartner können im Rahmen eines Projekts nur eine einmalige Förderung für ein Treffen des Projektteams aus beiden oder drei Ländern (Vorbereitungstreffen oder Nachbereitungstreffen) beantragen. Das DPJW kann maximal 2 Tage des Treffens fördern. Zur Vor -oder Nachbereitung des Projekts empfehlen wir auch ein Online-Treffen.
- Das DPJW fördert keine Vor- und Nachbereitungstreffen für Jugendliche im eigenen Land. Wir empfehlen, diese online oder aus eigenen Mitteln durchzuführen.